Ärger mit Vermieter: Welch Mieterrechte hat man

Guten Tag,

was wäre erlaubt und was nicht?

Man stelle sich folgendes vor:

Man zöge ab Dienstag nach Schlüsselübergabe
in eine neue Mietwohnung und hätte schon jetzt
die letzten Wochen nur Ärger mit dem Vermieter.

Erst würde eine andere Wohnung
im Haus mündlich zugesichert und es
würde gesagt, das eh noch alle Wohnungen
renoviert werden würden und Handwerker
wären auch vor Ort.

Frage: Gilt mündlich abgemachtes
genauso wie schriftlich zugesichertes?

Dann schicke der Vermieter aber einen
Mietvertrag für eine andere Wohnung dort &
würde meinen,die zugesagte Wohnung sei nun
an jmd anderes vermietet und man könne ja im
ersten Stock einziehen.

Wegen Zeitnot & wenig Wohngeld bliebe
nixs anderes übrig als diese anzusehen
und dann auch zu unterschreiben.

Es würde vor der Unterschrift noch gesagt,
da es ein bis jetzt leerstehendes zwangsversteigertes
70er Jahre Objekt wäre…,dass man eine neue Küchenein-
richtung bekäm wie in der anderen Wohnung schon vorhanden,
also mit Kühlschrank,Schränken und neuem Backofen.

Ausserdem wäre die andere Wohnung gerade
mit Laminat ausgelegt worden und man sicherte
der Person gleiches zu…was dann aber nicht
eingehalten werden würde.

Auch wär oben definitiv ein
Telefonanschluss und bei der
gemieteten Wohnung soweit nicht(mehr).

Frage:
Telefon/Internetanschlussmöglichkeiten
sowie TV müssten doch gegeben sein oder?

Die Handwerker wären im Verzug und man
müsste den Einzug der Möbel schon nach
denen richten.

Ein Handwerker würde angebl. gefeuert,
man riefe den an und dieser würde meinen:
Er wäre nur wegen Kostengründen
abgezogen worden und ihm wurde gesagt
man würde ja auch garnicht dort einziehen
und man bräuchte sodann keine 2 Handwerker
da es nicht schnell gehen müsste mit der Arbeit.

Im Mietvertrag welcher aus
dem Internet stammt stünde u.a.:
Man übernähme wie gesehen die Wohnung;
welche ja noch nicht fertig renoviert wär;leider.

Frage:
Gilt ein solcher Mietvertrag(ssatz)
überhaupt noch nach derzeitigem Stand?

Erst würde gesagt werden:
Hund wär kein Problem und dann würde
(da im Mietvertrag Hund verboten steht)
dieser Hund ein Begleithund ist,
ein Schriftstück geschrieben vom Vermieter:
…Hund nur erlaubt solang er nicht stört…

Frage: Wär solch Klausel so gültig?

Der Laminat würde kurz vor der Verlegung
wieder abgeholt und man bekäme einen
billigen Teppich dort verlegt.

Frage:
Wäre doch ein Verstoß
gegen die mündliche Zusicherung?

Begründung:
Teppich würde woanders gebraucht
und irgendwann würde der Vermieter
noch Laminat stellen der dann aber
selbst zu verlegen wäre.

Auch würde die neue Spüle nun ans
Fenster montiert werden und davor wäre
aber gesagt, man werde nun Hängeschränke
und Kühlschrank selbst besorgen müssen…
obwohl doch zugesichert worden wär,man bekäm
zumindest den Kühlschrank vom Vermieter.

Man stelle sodann fest,
dass diese Schränke nun nicht mehr dahin
pässten,da die Küche echt klein wär und
die Spüle ja einfach versetzt.

Frage:
Was gehört vom Vermieter
rechtlich gestellt (in Räumen)?

Kein neuer Backofen käme,
ein ganz alter Backofen würde
einfach statt entsorgt gereinigt
und reingestellt.

Das fehlende Fensterglas
durch Plexiglas ersetzt wäre…
statt mit zB Doppelverglasung.
Und da sehr große Fenster vorhanden
würde im Herbst/Winter sicher hohe
Heizkosten verursacht werden und wäre
an den gr. Fenstern kein Griff,
sodass man nicht wüsste,wie man die eh
schon verdreckten Fenster reinigen könne…

Im Badezimmer gäbe es keinen Lampenanschluss
und der Telefon/Internetanschluss würde wohl
zugespachtelt sein od ebenfalls nicht vorhanden.

Frage:
Ein Lampenanschluss
würde doch in jedem Raum gehören oder?

Auch wär untersagt eine eigene
Waschmaschine zu benutzen,da der Vermieter
knapp bei Kasse wär und den Mietparteien unten
in einer Fahrradabstellnische eine Waschmaschine
für 1 Euro einrichten würde.

Frage:
Dürfte der Vermieter so eigennützig handeln
und den Betrieb einer eigenen Waschmaschine verbieten?

Der Strom würde nicht einzeln
abgerechnet,sondern durch alle Mietparteien.

Frage: Wär das erlaubt,
einfach die Gesamtkosten
auf die Anzahl der Mietparteien zu teilen?

Den ehemaligen Trockenraum würde
zu ner Mietwohnung umgewandelt sein…

Ein Trockenraum wär somit garnicht vorhanden
und in der kleinen Wohnung wäre das Trocknen
der Wäsche kaum möglich wegen Schimmelbildung
auf die im Mietvertrag ausdrücklich hingewiesen
würde, man solle jeden Tag Querlüften etc. …

Ein Abstellraum mit aufgeteilten Räumen
würde nur begrenzt zur Verfügung und so
müsste man im Garten draussen einen Schuppen-
raum nehmen,wobei dieser vom Dach her undicht
wär und es durchziehen bzw auch durchregnen könnte.

Frage:
Zähle solch Schuppenraum
gleich mit einem Abstellraum im Haus?

Frage: Würde ein Trockenraum nicht
immer vorhanden sein müssen eigentlich?

Wie und bei welch Beanstandungen/Mängeln
kann man den Vermieter zur Verantwortung/
handeln ziehen?

Wäre gut zu wissen…

LG

Guten Morgen,

Erst würde eine andere Wohnung
im Haus mündlich zugesichert und es
würde gesagt, das eh noch alle Wohnungen
renoviert werden würden und Handwerker
wären auch vor Ort.
Frage: Gilt mündlich abgemachtes
genauso wie schriftlich zugesichertes?

Ja, aber es muss im Zweifelsfall nachweisbar sein.

Dann schicke der Vermieter aber einen
Mietvertrag für eine andere Wohnung dort &
würde meinen,die zugesagte Wohnung sei nun
an jmd anderes vermietet und man könne ja im
ersten Stock einziehen.

Bestand für erste Wohnung ein gültiger Mietvertrag?

Wegen Zeitnot & wenig Wohngeld bliebe
nixs anderes übrig als diese anzusehen
und dann auch zu unterschreiben.

Stopp. Bitte erst einmal obere Frage beantworten

a) vor Unterschrift.
b) Die Diskussion aller weiteren Fragen hängt davon ab.

Gruß
Der Franke

Guten morgen,

Guten Tag,

was wäre erlaubt und was nicht?

Man stelle sich folgendes vor:

Man zöge ab Dienstag nach Schlüsselübergabe
in eine neue Mietwohnung und hätte schon jetzt
die letzten Wochen nur Ärger mit dem Vermieter.

kann passieren.

Erst würde eine andere Wohnung
im Haus mündlich zugesichert und es
würde gesagt, das eh noch alle Wohnungen
renoviert werden würden und Handwerker
wären auch vor Ort.

Frage: Gilt mündlich abgemachtes
genauso wie schriftlich zugesichertes?

Ja, aber es ist immer schwer die mündliche Zusage zu beweisen.

Dann schicke der Vermieter aber einen
Mietvertrag für eine andere Wohnung dort &
würde meinen,die zugesagte Wohnung sei nun
an jmd anderes vermietet und man könne ja im
ersten Stock einziehen.

Wegen Zeitnot & wenig Wohngeld bliebe
nixs anderes übrig als diese anzusehen
und dann auch zu unterschreiben.

Wer unterschreibt hat Pech gehabt. Eventuell kann man hier noch sagen, man wäre genötigt worden zu unterschreiben. Fraglich ob ein Gericht einer solchen Aussage Glauben schenkt.

Es würde vor der Unterschrift noch gesagt,
da es ein bis jetzt leerstehendes zwangsversteigertes
70er Jahre Objekt wäre…,dass man eine neue Küchenein-
richtung bekäm wie in der anderen Wohnung schon vorhanden,
also mit Kühlschrank,Schränken und neuem Backofen.

Auch hier eine mündliche Absprache zu beweisen fällt schwer, zumal zum gleichen Zeitpunkt eine (anders) lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Ausserdem wäre die andere Wohnung gerade
mit Laminat ausgelegt worden und man sicherte
der Person gleiches zu…was dann aber nicht
eingehalten werden würde.

Auch wär oben definitiv ein
Telefonanschluss und bei der
gemieteten Wohnung soweit nicht(mehr).

Frage:
Telefon/Internetanschlussmöglichkeiten
sowie TV müssten doch gegeben sein oder?

nein

Die Handwerker wären im Verzug und man
müsste den Einzug der Möbel schon nach
denen richten.

Ein Handwerker würde angebl. gefeuert,
man riefe den an und dieser würde meinen:
Er wäre nur wegen Kostengründen
abgezogen worden und ihm wurde gesagt
man würde ja auch garnicht dort einziehen
und man bräuchte sodann keine 2 Handwerker
da es nicht schnell gehen müsste mit der Arbeit.

Im Mietvertrag welcher aus
dem Internet stammt stünde u.a.:
Man übernähme wie gesehen die Wohnung;
welche ja noch nicht fertig renoviert wär;leider.

Frage:
Gilt ein solcher Mietvertrag(ssatz)
überhaupt noch nach derzeitigem Stand?

solange sie bewohnbar ist ja.

Erst würde gesagt werden:
Hund wär kein Problem und dann würde
(da im Mietvertrag Hund verboten steht)
dieser Hund ein Begleithund ist,
ein Schriftstück geschrieben vom Vermieter:
…Hund nur erlaubt solang er nicht stört…

Frage: Wär solch Klausel so gültig?

warum nicht?

Der Laminat würde kurz vor der Verlegung
wieder abgeholt und man bekäme einen
billigen Teppich dort verlegt.

Frage:
Wäre doch ein Verstoß
gegen die mündliche Zusicherung?

Begründung:
Teppich würde woanders gebraucht
und irgendwann würde der Vermieter
noch Laminat stellen der dann aber
selbst zu verlegen wäre.

Auch würde die neue Spüle nun ans
Fenster montiert werden und davor wäre
aber gesagt, man werde nun Hängeschränke
und Kühlschrank selbst besorgen müssen…
obwohl doch zugesichert worden wär,man bekäm
zumindest den Kühlschrank vom Vermieter.

Man stelle sodann fest,
dass diese Schränke nun nicht mehr dahin
pässten,da die Küche echt klein wär und
die Spüle ja einfach versetzt.

Frage:
Was gehört vom Vermieter
rechtlich gestellt (in Räumen)?

genau die Dinge welche im Mietvertrag stehen.

Kein neuer Backofen käme,
ein ganz alter Backofen würde
einfach statt entsorgt gereinigt
und reingestellt.

Das fehlende Fensterglas
durch Plexiglas ersetzt wäre…
statt mit zB Doppelverglasung.
Und da sehr große Fenster vorhanden
würde im Herbst/Winter sicher hohe
Heizkosten verursacht werden und wäre
an den gr. Fenstern kein Griff,
sodass man nicht wüsste,wie man die eh
schon verdreckten Fenster reinigen könne…

Im Badezimmer gäbe es keinen Lampenanschluss
und der Telefon/Internetanschluss würde wohl
zugespachtelt sein od ebenfalls nicht vorhanden.

Frage:
Ein Lampenanschluss
würde doch in jedem Raum gehören oder?

Wird der Raum als Wohnraum ausgewiesen, so sollte dieser auch als solcher nutzbar sein, auch bei Dunkelheit. Ein Anschluss für eine Beleuchtung kann zum Beispiel aber auch gegeben sein, wenn in einem Bad über dem Waschtisch eine Stromversorgung für einen Spiegelschrank mit Beleuchtung oder ähnliches existiert.

Eine Verpflichtung einen Telefonanschluß bereit zu stellen existiert meines Wissens nach nicht.

Auch wär untersagt eine eigene
Waschmaschine zu benutzen,da der Vermieter
knapp bei Kasse wär und den Mietparteien unten
in einer Fahrradabstellnische eine Waschmaschine
für 1 Euro einrichten würde.

Frage:
Dürfte der Vermieter so eigennützig handeln
und den Betrieb einer eigenen Waschmaschine verbieten?

nein, natürlich nicht. Er kann den Betrieb einer Waschmaschine in der Wohnung nicht untersagen.

Der Strom würde nicht einzeln
abgerechnet,sondern durch alle Mietparteien.

Frage: Wär das erlaubt,
einfach die Gesamtkosten
auf die Anzahl der Mietparteien zu teilen?

Existieren keine getrennten Zähler für die einzelnen Wohnungen, darf der Vermieter die Stromkosten auf die Mieter umlegen. Hierbei muß er jedoch so umlegen, dass kein Mieter extrem benachteiligt wird.

Den ehemaligen Trockenraum würde
zu ner Mietwohnung umgewandelt sein…

Ein Trockenraum wär somit garnicht vorhanden
und in der kleinen Wohnung wäre das Trocknen
der Wäsche kaum möglich wegen Schimmelbildung
auf die im Mietvertrag ausdrücklich hingewiesen
würde, man solle jeden Tag Querlüften etc. …

Ein Abstellraum mit aufgeteilten Räumen
würde nur begrenzt zur Verfügung und so
müsste man im Garten draussen einen Schuppen-
raum nehmen,wobei dieser vom Dach her undicht
wär und es durchziehen bzw auch durchregnen könnte.

Frage:
Zähle solch Schuppenraum
gleich mit einem Abstellraum im Haus?

nein, ist im Mietvertrag ein Abstellraum im Keller zugesichert, so muß er auch im Keller sein. Eine Verpflichtung einen Abstellraum zur Verfügung zu stellen ohne dass dieser im Mietvertrag aufgeführt ist gibt es nicht.

Frage: Würde ein Trockenraum nicht
immer vorhanden sein müssen eigentlich?

nein

Wie und bei welch Beanstandungen/Mängeln
kann man den Vermieter zur Verantwortung/
handeln ziehen?

Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die gemieteten Räume zum Zweck der Anmietung wie im Mietvertrag angegeben zu nutzen sind. Sind sie das nicht muß er bestehende Mängel beseitigen. Der Vermieter muß von den Mängel in Kenntnis gesetzt werden und es muß eine Frist zur Mängelbeseitigung gestellt werden. Reagiert der Vermieter nicht, so kann die Miete im Verhältnis des Umfangs der Mängel gemindert werden. Besteht Gefahr für Leib und Leben kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

Grundsätzlich gelten natürlich auch mündliche Nebenabreden, diese sind in der Regel aber schwer nachweisbar.
Treffen so viele Punkte wie oben genannt auf, besteht natürlich die Frage warum man den Mietvertrag nicht ordentlich kündigt und sich nach einer anderen Wohnung umschaut. Vielleicht stimmt der Vermieter auch einem Aufhebungsvertrag zu wenn der Vermieter den Ärger mit dem Mieter als ebenfalls unangenehm empfindet.

Gruß

Joschi