Ein Mensch wurde zum Hauptschoeffen gewaehlt
und entsprechend zur Verhandlung geladen. Nun hat der
Mensch keine Lust zu und kam nicht. Der
Vorsitzende Richter vergalt dem Menschen
dieses Fehlen mit der Verhaengung von 500
Euro Ordnungsgeld oder 10 Tage Ordnungshaft.
Die Frage ist nun, ob der Mensch zahlen soll, oder
doch lieber in Haft geben. Der Mensch hat sich vorgenommen,
auch weiterhin die Verhandlungen zu boykottieren.
Muss der Mensch nun 5 Jahre lang immer wieder
in Haft, da er nicht zahlen will?
Hallo,
der Mensch scheint ein ausgesprochener Querulant zu sein.
Der Mensch wird wohl nicht in das Gefängnis müssen, denn er darf sich das ja nicht frei aussuchen, ob Geldstrafe oder Ersatzhaft. Man wir die 500 Euro bei ihm pfänden, z.B. durch Kontopfändung. Wenn das sich dann wiederholt, wird ihm seine Bank wohl irgendwann das Girokonto kündigen.
Im Übrigen wird im Wiederholungsfall das Ordnungsged wóhl höher ausfallen als beim ersten Mal…
&tschüss
Hallo,
Grundsätzlich ist jede Deutsche und jeder Deutsche verpflichtet, eine Berufung zur Schöffin oder zum Schöffen anzunehmen. Nur ein eng begrenzter Personenkreis kann das Schöffenamt ablehnen.
Dann sollte sich der Mensch mal schon an die Kleidung im Knast gewöhnen, eventuell auch eine Art Lebenserfahrung, hier kann der Mensch bestimmt für sein weiteres Leben wertvolle Erfahrungen sammeln, wie man es nicht macht!
Gruß
BHShuber
Hallo
Im Übrigen wird im Wiederholungsfall das Ordnungsged wóhl
höher ausfallen als beim ersten Mal…
Das ist am Ende eh nebensächlich, denn ihm können auch die dadurch zusätzlich verursachten Kosten auferlegt werden. Und wenn da ein paar Leute vergebens durch die Republik reisen, kann das ganz schön teuer werden.
Grüße,
.L