Ärger mit Waschplan in Mietshaus

Hallo,
in meinem Mietshaus gibt es seit Jahrzehnten einen Wasch- und Trockenplan (noch vom Vormieter erstellt), der das Waschen und trocknen der Wäsche im 2-wöchentlichen Rhythmus vorsieht. Damit kommen einige meiner neuen, jüngeren Mieter nicht aus und haben zwischendurch, wenn die Leinen frei waren, immer mal Wäsche rausgehängt. Ein Rentnerehepaar (über 90 Jahre alt!) ist so dreist (weil sie auf Einhaltung des Plans bestehen), und beschmutzt oder beschädigt dann die Sachen auf der Leine.
Bislang habe ich nichts unternommen. Kann ich diesen Leuten mit einer Anzeige drohen? Oder was habe ich sonst für Möglichkeiten? Leider lassen die beiden sich nicht auf friedliche Diskussionen (sie terrorisieren seit Jahren das Haus!) ein und haben null Einsicht, dass es heute gang und gäbe ist, seine Wäsche häufiger zu waschen und eben auch trocknen zu wollen.

Hallo,
das ist ganz klar ein Fall von Sacbschädigung und natürlich muss der /die jenige/n dafür haften.
Entscheidend ist dann naürlich, das belegen zu können.
Aber ansonsten gibt es keine Entschuldigung dafür, auch wenn der Trockenraum zu anderen Zeiten genutzt wird.
GRUSS Daylighter

Hallo Mutti2805,

wenn es Ihr eigenes Mietshaus ist, dann können Sie doch eine neue Wasch- und Trockordnung machen. Wenn es nicht Ihr eigenes Haus ist, dann nehmen Sie Kontakt mit dem Vermieter auf, schlagen eine neue Ordnung vor, bei der Sie glauben, dass die Mehrheit zustimmt. Dann müssen sich auch Ihre älteren Mitbewohner dran halten.

Ganz abgesehen davon, kann man natürlich Sachbeschädigung nicht hinnehmen. Aber bevor Sie die „ganz große Keule“ raus holen,machen Sie einfach durch Mehrheitsbeschluss eine neue Regelung.

Gruß von Heihei

Hallo,
in meinem Mietshaus gibt es seit Jahrzehnten einen Wasch- und
Trockenplan

Als Eigentümerin sollten Sie einen hochoffiziellen neuen Plan allen Mietern zustellen. Vermutlich werden sich auch die ‚plangläubigen‘ betagten Mieter damit abfinden müssen.

MfG
virages

Wer nachweislich fremdes Eigentum beschmutzt oder beschädigt, muss dafür aufkommen.
1.Sachverhalt ansprechen
2.Im Wiederholungsfall Anzeige
Mfg
pete88

Hallo,

so wie Du das schilderst, bist zu ver Vermieter des Hauses. Also, wo liegt das Problem? Stelle einen neuen Plan auf, der allen gerecht wird. Sollte sich das alte Ehepaar nicht daran halten, kannst du immer noch mit einer Anzeige drohen. Denn das Beschädigen von fremden Sachen ist ein Straftatbestand. Würde ich in einem Schreiben an alle Mieter auch noch einmal deutlich ansprechen. Notfalls bei mehrmaligen Verstoss mit Kündigung drohen. Ich hoffe damit etwas geholfe zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

selbstverständlich könnten Sie eine Anzeige machen, aber ich würde das über en Vermieter regeln.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

natürlich sollte man sich an bestehende Pläne halten, aber bei Verstößen die Wäsche zu beschädigen ist eindeutig Sachbeschädigung und sollte angezeigt werden. Ich würde Ihnen empfehlen, eine Änderung des Plans auf der nächsten Eigentümerversammlung zu erwirken. Dann gäbe es nicht mal mehr die gefühlte moralische Rechtfertigung der alten Mieter. Dann kann auch der Vermieter besser Druck auf seine langjährigen Mieter ausüben.

Viel Erfolg

Hallo,

alle diesbezüglichen Probleme müssen zunächst über den VM gehen. Natürlich können sich die 90jährigen Mieter auf die bestehende Hausordnung beziehen, wenn es darauf ankommt. Aber abmahnen oder sonstwas kann sie nur der VM, da haben die Mieter untereinander keine Handlungsmöglichkeiten.

Soweit es die Verschmutzung und/oder Beschädigung von fremdem Eigentum angeht, bliebe - wenn es beweisbar ist - nur der Weg einer Zivilklage auf Sachbeschädigung. Das ist meine persönliche Meinung, ich bin kein Anwalt und eine solche Frage wäre evtl. im Rechtsbrett noch einmal zu stellen.

Gruß
Nita

Hallo,

soweit Wäsche beschädigt wird, stellt dies eine Sachbeschädigung dar, die von den jeweiligen Eigentümern der Wäsche zur Strafanzeige gebracht werden kann.
Zugleich wird durch solche Sachbeschädigungen der Hausfrieden gestört, was zu einer Abmahnung dieses Verhaltens gegenüber dem Renterehepaar führen kann. Im Wiederholungsfall kann ggf. fristlos hilfsweise fristgemäß gekündigt werden.
Notwendig wäre allerdings, dass im Zweifel die Verursachung der Sachbeschädigung dem Ehepaar nachgewiesen werden kann und das zeitnah auf die jeweiligen Vorfälle reagiert wird.

Hier erschient es mir angebracht zu sein einen Rechtsanwalt zwecks Kündigungsmöglichkeiten zu befragen.

Hallo,

die jüngeren Mieter können Anzeige wegen Sachbeschädigung
aufgeben. Ob die alten Mieter diese aber zugeben und somit das verfolgt wird - ist fraglich. In der Regel wird kein Staatsanwalt darin ein öffentliches Interesse sehen, somit ist so etwas ein Fall für eine Zivilklage.

Als Vermieter hat man die Möglichkeit deratiges Verhalten in Form einer Abmahnung zu ahnden.
Wenn die alten Mieter offensicht die Altersbosheit gepackt hat, würde ich wegen Sachbeschädigung und Störung des Hausfriedens abmahnen und diese Auffordern ihr Handeln unverzüglich einzustellen, da sonst die Kündigung ausgesprochen wird. Keine Frist sondern unverzüglich, weil derartiges Verhalten sofort eingestellt werden kann.

Da würde ich mich aber bei Haus-und Grund beraten lassen.
Gerade wenn der Hausfrieden dauerhaft gestört wird!

Außerdem würde ich einen neuen Waschplan aufstellen.
Bleibt man untätig, ziehen die jüngeren Mieter nach und nach aus und keiner verbleibt dauerhaft, weil dies ein nicht akzeptabler Zustand ist.

Auch könnten die Mieter eine Mietminderung vornehmen, wenn ein Vermieter nicht tätig wird.

Somit würde ich dringend raten den alten Mieter eine Abmahnung zukommen zu lassen.

Informativ dazu auch:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/anmahn…

Auch langjährige Mieter haben sich an Regeln zu halten

Viele Grüße und Erfolg
tina

Hallo mutti2805,

ich würde - wenn möglich - mit dem älteren Ehepaar ein Gespräch führen und darauf hinweisen (freundlich), dass Sachbeschädigung auch angezeigt werden kann (evtl. auch schriftlich). Des Weiteren würde ich den Vermieter einschalten und den Sachverhalt schriftlich darstellen. Dann ist es eigentlich Aufgabe des Vermieters, diese Sache zu klären( u.a. auch das ältere Ehepaar schriftlich um Unterlassung zu bitten).
Es dürfte doch kein Problem sein, die Leinen auch dann zu nutzen, wenn sie frei sind. Vielleicht sollte in dieser Hinsicht auch der Wasch- und Trockenplan um diesen Punkt erweitert werden, damit auch das ältere Ehepaar den eigenen Frieden wiederfindet :smile:))). Zumindest wird das ältere Ehepaar nicht in irgendeiner Weise behindert oder eingeschränkt und das sollte ihnen klar und deutlich vor Augen gehalten werden.
Mit den jungen Leuten sollte ebenfalls das Gespräch gesucht werden. Vielleicht gibt es ja eine einvernehmliche Regelung.

Viel Erfolg und wenig Stress und Terro dabei.

petra0801

Hallo Mutti,

Dein Problem befindet sich so unglaublich weit außerhalb meines Erfahrungshorizonts, daß ich dazu wirklich wenig sagen kann.
Eine Sachbeschädigung kann man selbstverständlich anzeigen, und dies vorher ankündigen auch. Ebenso kann man Fehlverhalten der HV melden. Sinnfälliger scheint mir aber, den „Waschplan“ an die Neuzeit anzupassen.
Viel Glück dabei!

Moin,

Vermietern gebe ich grundsätzlich keine Antwort.

Lieber Fragesteller!
Gleich vorab, ich bin kein RA und auch kein Schiedsmann, meine Meinung muss rechtlich gesehen nicht die einzige sein. Ich nehme auch an, dass Sie der Vermieter sind. Wenn dem so ist, haben Sie Rechte in der Gestaltung der Hausordnung.dazu gehört auch die Nutzung des Wasch - u. -Trockenraumes.
Ein Wasch - und Trocken - Plan engt die Warnehmung der Rechte der Mitmieter ein. Eine junge Familie, ein junges Paar, sie gehen einer beruflichen Arbeit nach, haben sicher mehr Wäsche als ein Rentner Ehepaar.
Aus diesem Grunde ist der Waschplan unangebracht.
Die Schadenbringenden Aktivitäten der Wuerulanten in ihrem Miethaus sollten schon zur Verantwortung gezogen werden. Dafür sind aber astreine Beweise notwendig.
Eine Möglichkeit besteht, indem der Wasch - und Trockenraum dann abgesperrt wird, wenn alle übrigen bewohner Waschtag haben und wenn die alten Leute dran sind bleibt der Raum offen.
Der Vermieter sollte den alten Waschplan für ungültig erklären und zusammen mit den jungen Leuten im Haus einen aufstellen, der vorsieht, wann die alten Leute waschen dürfen, nämlich aller 14 Tage wie gehabt. Die
restliche Zeit steht bdann den übrigen Mietern zur freien Verfügung.
Soweit meine Meinung zu Ihrem Problem.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo,
also das ist schwierig.
ich gehe davon aus, dass Sie die Vermieterin sind.

ein Anzeige können meiner Meinung nach nur die Geschädigten stellen
Sie könnten eine Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens stellen. Ich habe nicht recherchiert, ob das Erfolg haben könnte. Letztendlich wird dabei wahrscheinlich nichts herauskommen. Angenommen die auffälligen Mieter verändern ihr Verhalten nicht, haben Sie wahrscheinlich keine Chance über Abmahnung usw. so alte Mieter aus dem Haus zu bekommen.

Pragmatisch wäre, wenn Sie an alle Mieter ein Schreiben schicken, dass Sie den Plan ändern - also zum Beispiel Wechsel in kürzeren Abständen und dazwischen geschoben Tage an denen nach Bedarf gewaschen und getrocknet werden kann. Ich weiß nicht wie viele Mieter Sie haben - wird sicher ein „Gepuzzel“.
Aber etwas anderes fällt mir nicht ein.

Gruß elfriede

Natürlich diese Leute zur Rechenschaft ziehen!!! Die dürfen fremdes Eigentum natürlich nicht beschädigen!!
Außerdem ist das Ausschlaggebend was bei Euch im Mietvertrag steht. Ist dort vermerkt das es solch einen Wasch und Trocknungsplan gibt? Dann muß man sich dran halten. Steht dort nix dann kann man machen wie man möchte.

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt antworte, hatte aber - wie so oft - beruflich viel „um die Ohren“ und komme erst jetzt wieder zum Lesen der privaten E-Mails.

Neue Erkenntnisse zum Thema habe ich aber nicht hinzuzufügen - die meisten meiner „Vorredner“ haben m. E. schon das wichtigste, was man beachten sollte, erwähnt…

MfG schoerschi