X hat im Januar über eine Wohnbaugesellschaft ein Wohnungsantrag gestellt. Kurz darauf hat X für die Wohnung einen Besichtigungstermin bekommen. Es handelt sich hierbei um eine geförderte Mietwohnung. Mit dem Verfügungsberechtigten (Y) wurden vor Ort alle Mietvereinbarungen besprochen. Da X der Wohnung zusagte erhielt X von Y einen neuen Termin um die Anträge für die Wohnung abzuschließen diese dann an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Jedoch kam es am Termintag nicht dazu. Die Wohnung wurde jemand anderen vergeben. Daraufhin beschwerte X sich bei der Wohnbaugesellschaft ohne Erfolg. Die Arge wusste von dieser Wohnung und setzte sich ein und blieb auch erfolgslos. Da X momentan in Notlage ist und der Familie die Obdachlosigkeit droht suchte X hilfe beim Oberbürgermeister. Er setzte sich mit der Wohnbaugesellschaft in Verbindung jedoch auch ohne Erfolg.
Die Wohnbaugesellschaft ist verärgert und ist der Meinung, dass X eine Wohnung aufzwingen wolle.
Das ist jedoch nicht der Fall. Familie X ist in Notlag und brauchen dringend Hilfe. Die jetzige Wohnung ist nicht mehr bezahlbar. Seit einem Jahr ist X auf der Suche nach einer von der Arge bezahlbarer Wohnung. X ist berechtigt eine geförderte Wohnung zu beziehen. Wohnberechtigungschein ist vorhanden. Jedoch verfügt nur die eine Wohnbaugesellschaft über gemeinnützige Wohnungen. Leider möchte die Wohnbaugesellschaft an X keine Mietwohnung in zukunft vermieten. X hat sich nicht Fehlverhalten, sondern nur um hilfe gebeten. Mehrmals hat sich X versucht zu entschuldigen aber wurde immer vom Büro der Wohnbaugesellschaft verwiesen. X ist verzweifelt, hat eine 13jährige Tochter der das ganze die Psysche belastet. X findet keine von der Arge bezahlbare Wohnung. X hat Mitgliedschaft beim Mieterbund beantragt können die weiterhelfen? Oder wie geht es weiter?
lg