zweiter versuch 
wohnungsgenossenschaft will die geschäftsanteile nicht auszahlen.
eine wohnung wurde fristgerecht gekündigt,nach 2 jahren sollen die geschäftsanteile ausgezahlt werden(nach jahresgeschäftsabschluss 31.12.07)
im januar fragt der ehemalige mieter nach ,wann das geschäftsguthaben ausgezahlt werden wird, er bekommt darauf hin die antwort das erst eine mitgliederversammlung stattfinden muss–diese wäre im juni08 --danach würde das guthaben ausgezahlt werden.
der ehemalige mieter bekommt schriftlich (im januar08)mitgeteilt das er sein geld nach dem 30.06.08 umgehend auf das vom ihm angegebene konto überwiesen wird!
der mieter freut sich ,aber es kommt kein geld.
erneute anfrage beim ehemaligen vermieter wann das geld den käme ,die antwort hierauf war erschütternd: da der ehemalige mieter die geschäftsanteile nicht gekündigt hat wäre eine auszahlung nicht möglich!!
daruf hin nahm der mieter per email und postialisch kontakt auf und verwies darauf das er alles ordentlich gekündigt hätte ,und er es schriftlich hätte das zu dem bestimmten datum das geld ausbezahlt werden wird!
der vermieter meldet sich nicht!
Hallo,
hat denn der ehemalige Mieter neben der Kündigung auch
explizit die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gekündigt?
Das ist ja nicht zwingend bei der Kündigung der Wohnung, man
könnte ja trotzdem Mitglied der Genossenschaft bleiben wollen,
um sich z.B. bevorzugte Vermietung einer anderen Wohnung bei
der gleichen Genossenschaft in der Zukunft zu sichern.
Also nur, wenn der Mieter beides gekündigt hat, gibt’s auch
die Anteile zurück. Tatsächlich ist die Künd.frist meist
1 Jahr zum Jahresende bei Genossenschaften und die Auszahlung
erst nach Abschluss des Geschäftsjahres.
Gruss, Emma
hallo emma ja der ehemalige mieter hat die mitgliedschaft gekündigt und hat auch die durchschrift der „kündigung eines genossen“
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jahresgeschäftsabschluss war zum 31.12.07 nach anfrage im januar08 wann man mit dem geld rechnen könne ,kam die schriftliche antwort das die anteile nach dem 30.6.08 auf das von ihm benannte konto überwiesen werden wird !
die wohnung und die mitgliedschaft wurden im oktober 05 gekündigt!also hat doch alles seine richtigkeit !
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jahresgeschäftsabschluss war zum 31.12.07 nach anfrage im
januar08 wann man mit dem geld rechnen könne ,kam die
schriftliche antwort das die anteile nach dem 30.6.08 auf das
von ihm benannte konto überwiesen werden wird !
die wohnung und die mitgliedschaft wurden im oktober 05 :gekündigt!also hat doch alles seine richtigkeit !
Dann ist doch alles OK. Der 30.6. ist ja gerade ein paar Tage her. Vielleicht braucht die Überweisung so lange? Vielleicht ist auch der/die Zuständige der WG im Urlaub oder krank, so dass die Überweisung noch gar nicht in Auftrag gegeben wurde.
Alles Nähere zur Kündigung der Mitgliedschaft und zur Rückzahlung der Anteile sollte übrigens die Satzung der Genossenschaft regeln. Es gibt natürlich auch noch den (bei großen WGen eher sehr seltenen!) Fall, dass die Genossenschaft sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und die Anteile deshalb nicht zurückgezahlt werden können. Als Genosse ist man ja „Miteigentümer“ und haftet mit bei Verlusten …
Aber ich vermute eher einen der o.g. Gründe, d.h. der ehemalige Mieter sollte einfach noch ein paar Tage warten.
Gruss, Emma
hallo emma ,nachdem die vermieter das geschäftsguthaben nicht auszahlen wollten ,da der mieter ja angeblich die mitgliedschaft nicht gekündigt hatte --was aber der fall war und belege alle vorhanden waren,hat der mieter nochmals eine frist gesetzt ,die der vermieter unbeachtet liess ,daraufhin wurde nochmals eine frist gesetzt wenn diese wieder nicht eingehalten würde ,würde der mieter einen anwalt beziehungsweise ein inkasso büro beauftragen …die vermieter sollten sich überlegen ob sie nicht doch die angelegenheit zu beiderseitigen zufriedenheit abschliessen wollen ,da bei einschaltung von einem inkassounternehmen erhebliche mehrkosten auf sie zukommen würden !!!
heute bekam der mieter antwort vom vermieter und ihm wurde mitgeteilt das das geschäftguthaben heute überwiesen wurde! da fragt man sich doch …warum nicht gleich so?
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