Ärger nach Hauskauf

Hallo,

wir haben im April ein Haus gekauft und können wahrscheinlich erst
Monate später einziehen. Im Verfassen des Notarvertrages haben wir
nicht aufgepasst und den Satz stehen lassen: am 30.06. hat der
Verkäufer frühestens zu veranlassen: Beräumung. Mündlich war
abgesprochen, dass sie spätestens am 30.06. den Schlüssel
überreichen. Mittlerweile habe ich die Kinder im Kindergarten für den
01.08. angemeldet, Adressänderungen haben wir zum Glück noch nicht
vorgenommen. Die Kaufpreisfälligkeit wäre noch nicht gegeben, also
können wir auch nicht einziehen…

Jetzt kam auch die Anfrage nach dem Abbau der Antennenanlage, da
schon öfter solche Forderungen aufgekommen sind - sie wollten eben
mal 11.000 Euro mehr haben und für die Badmöbel auch noch mal 1700
Euro, die sie nicht erhalten haben, machen wir keine mündlichen
Absprachen mehr. Ist das eventuell nicht auch die Pflicht des
Maklers, nach dem Abschluß des Kaufvertrages noch zu vermitteln.

Wir wollen ein nachbarschaftlich gutes Verhältnis - der Verkäufer
wohnt dann neben uns - wir hätten den Kaufpreis aufgrund seiner
Firmenpleite noch mehr drücken können, aber das Verkäuferpaar scheint
alles kaputt machen zu wollen.

Kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben?

Liebe Grüße und schon jetzt mal vielen Dank!!

Katja

nicht aufgepasst und den Satz stehen lassen: am 30.06. hat der
Verkäufer frühestens zu veranlassen: Beräumung. Mündlich war
abgesprochen, dass sie spätestens am 30.06. den Schlüssel
überreichen.

was heisst beräumung? ich kenne nur räumung. es muss doch eigentlich ein übergabetermin vereinbart sein, auch schriftlich. wer hat denn da den notar ausgewählt ???

vorgenommen. Die Kaufpreisfälligkeit wäre noch nicht gegeben,
also
können wir auch nicht einziehen…

kaufpreisfälligkeit und übergabe sind zwei verschiedene paar schuhe, allerdings werden sie häufig und praktischerweise auf das gleiche datum gelegt …

Jetzt kam auch die Anfrage nach dem Abbau der Antennenanlage,
da
schon öfter solche Forderungen aufgekommen sind - sie wollten
eben
mal 11.000 Euro mehr haben und für die Badmöbel auch noch mal
1700
Euro, die sie nicht erhalten haben, machen wir keine
mündlichen
Absprachen mehr.

mündliche absprachen würd ich in so einem fall überhaupt nicht machen. normalerweise müsste der kaufvertrag eine formulierung beinhalten, was mit dem kaufpreis in das eigentum des käufers übergeht. dabei wird meistens „alle fest mit der immobilie verbundenen sachen“ aufgezählt. dazu dürfte die antenne gehören, die badmöbel nicht.

(bei uns blieb z.B. die sauna und der kaminofen drin, die ursprünglich auch angekündigten möbel fielen dem neuen hobby des verkäufers zum opfer: ebay ;o) )

Ist das eventuell nicht auch die Pflicht des

Maklers, nach dem Abschluß des Kaufvertrages noch zu
vermitteln.

nein. keine pflicht. ihr habt vor einem notar einen vertrag geschlossen, und da hättet ihr euch vor unterschrift über jede formulierung schlaumachen müssen. in der regel macht man das als käufer, das man darauf besteht, dass man selber den notar des vertrauens wählt.

Wir wollen ein nachbarschaftlich gutes Verhältnis - der
Verkäufer
wohnt dann neben uns - wir hätten den Kaufpreis aufgrund
seiner
Firmenpleite noch mehr drücken können, aber das Verkäuferpaar
scheint
alles kaputt machen zu wollen.

das hört sich an, als hättet ihr schon gedrückt. damit ist der erste grundstein dafür gelegt, dass es kein gutes nachbarschaftliches verhältnis gibt. evtl. sind die schritte der verkäufer eine reaktion darauf, da sie sicherlich mit mehr gerechnet haben, für die immobilie zu bekommen.

ich würde an eurer stelle erstmal sehen, ob ihr im bekanntenkreis einen rechtsanwalt oder notar habt, oder zumindestens jemanden, der ebenso ein haus besitzt oder schon mehrere immobiliengeschäfte getätigt hat. und dann würde ich mir darüber klar werden, was allgemeine vertragsklauseln für FAIRE immobiliengeschäfte sind - und inwieweit eure klauseln zu wessen gunsten/ungunsten ausfallen.

was die gute nachbarschaft angeht, solltet ihr eine neutrale stelle finden, zu der beide seiten vertrauen fassen und mit der eine vermittlung versuchen.

viel glück
marian