Ärger statt Beratung

Hallo zusammen,

Folgendes mal angenommen: Herr X, ein älterer Herr, hat eine Eigenbedarfskündigung bekommen. Er geht in eine Beratungsstelle, die sich auf Mietrechtsprobleme spezialisiert hat.

Man versichert ihm, die Sache zu seiner Zufriedenheit zu regeln.

Dann erhält er die Kopie des Schreibens an den Vermieter, welches bereits verschickt wurde. Darin steht u.a. Herr X sei psychisch krank und gehbehindert, deshalb würde er vermutlich keine andere Wohnung bekommen. Der Vermieter solle ihn aus „humanitären Gründen“ in der Wohnung belassen.

Herr X wohnt im 5. Stock. Somit ist die Argumentation bezüglich seiner leichten Gehbehinderung nicht sehr hilfreich. Und psychisch krank ist er keinesfalls.

Herr X ist empört über so viel Inkompetenz und faltet die beiden Damen aus der Beratungsstelle gehörig zusammen. Er nimmt seine Angelegenheit wieder selbst in die Hand. Es bleibt jedoch die Frage, wie sieht das Ganze rein rechtlich aus?
Es ist ja vielleicht zu befürchten, dass die beiden Schnepfen sich so etwas schön öfter geleistet haben und vielleicht auch in Zukunft leisten.

Bin gespannt auf Eure Antworten!

Viele Grüße,

Annette.

Beratungsstelle, die sich auf Mietrechtsprobleme spezialisiert
hat.

Was ist denn das für eine Beratungsstelle ?
Mieterbund, Verbraucherberatung, AWO ?

Hallöchen,

Es ist ja vielleicht zu befürchten, dass die beiden Schnepfen
sich so etwas schön öfter geleistet haben und vielleicht auch
in Zukunft leisten.

viele Beratungsstellen werden von Menschen betrieben, die ihren überbordenden Altruismus mit Unwissenheit kompensieren. Anders formuliert: Was nichts kostet, ist auch nichts wert.

Gruß,
Christian

P.S.
Es kann sich natürlich auch um eine hochprofessionelle Agentur handeln, die auf Honorarbasis arbeitet, aber irgendwie hört sich das nicht so an.

Hi exc, hi trobi,

keine Ahnung, ob ich hier jetzt sagen darf, um welchen „Verein“ es sich da handelte. Jedenfalls war es eine kostenlose Beratung, es war nicht die Verbraucherberatung und auch nicht der Mieterverein, ansonsten lag trobi da nicht ganz falsch.

Stellt es eigentlich eine Beleigigung oder ähnliches dar, wenn man einfach so aus dem hohlen Bauch heraus behauptet, jemand sei krank oder behindert? Könnte Herr X die Damen belangen, wenn er wollte?

Viele Grüße,

Annette

Stellt es eigentlich eine Beleigigung oder ähnliches dar, wenn
man einfach so aus dem hohlen Bauch heraus behauptet, jemand
sei krank oder behindert?

Beleidigung ist die Kundgabe einer Nicht- oder Missachtung. An diesem Beispiel hier kann man gerade sehr schön sehen, dass eine solche Äußerung nicht zwingend eine Beleidigung ist. Vorliegend wurde die Lüge ja aufgetischt, um zu helfen; das mag falsch gewesen sein und äußerst unfein, aber es war eben auch keine Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung und folglich keine Beleidigung.

Levay