Ärger um Nebenkostenabrechnung

Hallo,

folgendes Problem:

Eine hohe Nebenkostenabrechung ist von der alten Wohnung eingetroffen.
Einzug: Januar 2009 Auszug: Juli 2009

Bei der Wohnungsübergabe wurde nur der Wasserzählerstand abgelesen, der in dem Wohnungsübergabeprotokoll notiert wurde. Ein Beleg wurde nicht ausgestellt.
Heizung wurde nicht abgelesen. Worte des Hausverwalters: „Das wird nach Gradzahl der Außentemperatur ermittelt.“

Vor 3 Wochen kam die Abrechnung.

Widerspruch wurde eingelegt. Darauf hin kam ein Brief:
„Da under Hausmeister leider versäumt hat, die Heizkosten bei Ihrem Auszug abzulesen, wurdem vom Messdienst die Kosten anhand der Promilletabelle in Gradtagen ermittelt… … Der Verbrauch der Röhrchen wurde am Jahresende vom Messdienst … festgestellt. (Die Mieter waren da nicht anwesend, es wurde kein Beleg übermittelt)
Da jedoch die Heizkostenabrechnung nur bei technischen Problemen eine verbrauchsunabhängige Abrechnung akzeptiert, werden wir entsprechend § 12 HKVO die Heizkosten um 15% kürzen…“

Wie sieht der Sachverhalt nun aus? Muss die Nachzahlung der Heizkosten nun gezahlt werden? Was kann noch getan werden??

Danke im Vorraus und liebe Grüße :smile:

Hi

Eine hohe Nebenkostenabrechung ist von der alten Wohnung
eingetroffen.
Einzug: Januar 2009 Auszug: Juli 2009

Bei der Wohnungsübergabe wurde nur der Wasserzählerstand
abgelesen, der in dem Wohnungsübergabeprotokoll notiert wurde.
Ein Beleg wurde nicht ausgestellt.
Heizung wurde nicht abgelesen. Worte des Hausverwalters: „Das
wird nach Gradzahl der Außentemperatur ermittelt.“

Der M hat auch das Recht unabhängig von der VM Seite sich Zählerstände zu notieren.

Vor 3 Wochen kam die Abrechnung.

Widerspruch wurde eingelegt. Darauf hin kam ein Brief:
"Da under Hausmeister leider versäumt hat, die Heizkosten bei
Ihrem Auszug abzulesen, wurdem vom Messdienst die Kosten
anhand der Promilletabelle in Gradtagen ermittelt… …
Der Verbrauch der Röhrchen wurde am Jahresende vom
Messdienst … festgestellt.
(Die Mieter waren da nicht
anwesend, es wurde kein Beleg übermittelt)

Belege wäre nur für den Mietzeitraum einforderbar, sofern sie auch ausgestellt wurden.

Da jedoch die Heizkostenabrechnung nur bei technischen
Problemen eine verbrauchsunabhängige Abrechnung akzeptiert,
werden wir entsprechend § 12 HKVO die Heizkosten um 15%
kürzen…"

schau mal hier:
http://www.heizkostenverordnung.de/par12.html

auch unter den Kommentaren

Der Streitpunkt wird vermutlich sein, dem VM ein Versäumnis nachzuweisen. Wird vom VM vorgetragen, der M verhinderte die Ablesung und der Hausmeister kann sich nun an nichts weiters mehr erinnern (weil er seinen Arbeitsplatz zB behalten möchte) hat der M vor dem Kadi ein Beweisprobelm.

Wie sieht der Sachverhalt nun aus?

Wie hier beschrieben, eben schwarze Buchstaben auf weissen Untergrund.

-)

Nur besser, wenn es Zeugen gäbe.

Muss die Nachzahlung der
Heizkosten nun gezahlt werden?

Bislang ging es nur um Nebenkosten.
Wenn die alle Vorauszahlungen nicht die Kosten decken, so wird idR nachgezahlt.

Was kann noch getan werden??

professionellen fachlichen Rat einholen, der auch rechtlich besseren bestand hat

vlg MC

PS: Ferndiagnosen über fikive Sachverhalte, die auch noch kaum zu beweisen wären, sind hier unbeurteilbar.