Hallo,
folgendes Problem:
Eine hohe Nebenkostenabrechung ist von der alten Wohnung eingetroffen.
Einzug: Januar 2009 Auszug: Juli 2009
Bei der Wohnungsübergabe wurde nur der Wasserzählerstand abgelesen, der in dem Wohnungsübergabeprotokoll notiert wurde. Ein Beleg wurde nicht ausgestellt.
Heizung wurde nicht abgelesen. Worte des Hausverwalters: „Das wird nach Gradzahl der Außentemperatur ermittelt.“
Vor 3 Wochen kam die Abrechnung.
Widerspruch wurde eingelegt. Darauf hin kam ein Brief:
„Da under Hausmeister leider versäumt hat, die Heizkosten bei Ihrem Auszug abzulesen, wurdem vom Messdienst die Kosten anhand der Promilletabelle in Gradtagen ermittelt… … Der Verbrauch der Röhrchen wurde am Jahresende vom Messdienst … festgestellt. (Die Mieter waren da nicht anwesend, es wurde kein Beleg übermittelt)
Da jedoch die Heizkostenabrechnung nur bei technischen Problemen eine verbrauchsunabhängige Abrechnung akzeptiert, werden wir entsprechend § 12 HKVO die Heizkosten um 15% kürzen…“
Wie sieht der Sachverhalt nun aus? Muss die Nachzahlung der Heizkosten nun gezahlt werden? Was kann noch getan werden??
Danke im Vorraus und liebe Grüße 