Ärger unterm Dach

H@llo,

auf welchem rechtlichen Weg können sich Wohnungseigentümer einer aus mehreren Sondereigentumsteilen bestehende Liegenschaft zu einem dieser Sondereigentumsteile Zugang verschaffen, um eine Lärmstörung an der gemeinsamen Haussprechanlage abzustellen, deren adäquate Ursache sich wahrscheinlich dort befindet?

guvo

Hallo!

Wenn der Sondereigentümer, um den es geht, grundsätzlich fähig ist, das selbst zu tun, gibt es nur unrechtliche Wege. Dann heißt es: erst fragen, dann klagen.

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Vielen Dank. Das wusste ich nicht. Jetzt ist´s zu spät. Sieht so aus, dass man mich jetzt mobbt ;>

guvo