x hat vor 6 wochen bei einer Privatagentur die für privat und geschäftsleute Arbeitskräfte ( die ein gewerbe anmelden müssen) vermitteln, einen vertrag unterschrieben. unter anderem sollte x noch einenn gewerbeschein holen vor Arbeitsantritt der vermittelten Stelle bei einem Kunden. Dem hat x aber abgesagt und hat an den Vertrag mit der Agentur nicht mehr gedacht, bis sich sich gestern bei x gemeldet haben. Jetzt wollen Sie x zu verklagen, weil X Ihren ruf geschädigt hätte, obwohl x sich in keinster Weise negativ über die A. geäußert hat. X hat sich auch kein gewerbe angemeldet.Vielen dank für schnellen rat!
Hallo erstmal!
haben. Jetzt wollen Sie x zu verklagen, weil X Ihren ruf
geschädigt hätte, obwohl x sich in keinster Weise negativ über
die A. geäußert hat. X hat sich auch kein gewerbe
angemeldet.Vielen dank für schnellen rat!
Wenn konkret wegen Rufschädigung geklagt werden soll und keine stattgefunden hat, ist doch alles paletti. Was soll man da raten?
Jan
Guten Tag,
Die wollen ca. 1000,- € in rechnung stellen und x hätte das unterschrieben!
Hallo1
Die wollen ca. 1000,- € in rechnung stellen und x hätte das
unterschrieben!
Und - hat er?
Das hört sich eher nach einer Vertragsstrafe an als nach einer Klage wegen Rufschädigung. Wenn es aber eine Vertragsstrafe ist, sollte es irgendwo im Vertrag, in den AGB, im Kleingedruckten drinstehen.
Begründet ist die Vertragstrafe vermutlich damit, daß X dem Ruf der Firma schadet, wenn er beim Kunden absagt.
Gruß,
Max