Ärger wg. Mülltonne!

Hallo und guten Tag,

angenommen jemand hätte folgendes Probelm. Es wird die Mülltonne zur Entleerung ordentlich an der Grundstücksgrenze abgestellt. Sehr oft, fast immer wird die Tonne nach der Entleerung achtlos auf der Strasse stehen gelassen. Diese öffentliche Strasse ist leicht abschüssig und wird rege befahren. Wer ist dann falls es wegen dieser Tonne zu einem Unfall kommt für den Schaden haftbar? Der Besitzer der Mülltonne? Oder das Entsorgunsunternehmen? Ist es wichtig das Unternehmen anzumahnen, damit er Abhilfe schaffen kann? Wenn ja in welcher From sollte diese Abmahnung oder dieser Hinweis gehalten werden?

Danke schon im voraus für die Antwort/en und viele Grüße
S.B.

Hallo !

Dafür ist die Person verantwortlich,die die Tonne herausgestellt hat.
Sie ist nach der Müllsatzung angehalten die Tonne nach der Leerung unverzüglich wieder hereinzuholen.
Für etwaige Schäden,die die umkippende leere Tonne anrichten könnte,wäre der Nutzer der Tonne verantwortlich zu machen(grundsätzlich,es kann im Einzelfall anders sein).
Eine leere Tonne kippt nun mal leicht um als eine volle,zumal bei schiefem Untergrund oder Wind. Was könnte der Müllwerker anders machen ? Er wird sie schon aufrecht hinstellen und nicht etwa hinwerfen,oder?
Aus diesem Grund sollte man sie also auch nach der Leerung schnell wieder auf das Grundstück zurückstellen.
Stellt man sie morgens vor der Arbeit raus und kommt erst abends zurück,dann wäre das schon fahrlässig in meinen Augen.
Zur Not muß man sich eben der Hilfe von netten Nachbarn bedienen,die die Tonne hereinholen.
Sollten die Tonnen in der ganzen Straße wegen der Abschüssigkeit des Fußweges(Straßenrand) nicht sicher stehen können,dann müsste man meiner Ansicht nach mit dem Müllentsorgungsbetrieb sprechen,ob da etwas anders gemacht werden könnte.
Etwa das Hereinstellen der entleerten Tonnen auf das Grundstück,womöglich gibt es da sogar einen kostenpflichtigen Zusatzservice fürs Raus- und Reinstellen der Tonne.

MfG
duck313

Hallo,

befahren. Wer ist dann falls es wegen dieser Tonne zu einem
Unfall kommt für den Schaden haftbar?

Bei einem Verkehrsunfall der Verursacher. Es steht nirgends in der StVO, daß man Mülltonnen auf der Straße über den Haufen fahren darf und der Besitzer dann für den Schaden aufkommen muß, sondern, daß man nur so schnell fahren darf, daß man auch auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren, notfalls vor der Tonne anhalten, kann.
Wenn die Tonne etwa bei einem Sturm durch die Gegend fliegt, natürlich auch der Besitzer.

Ist es wichtig das Unternehmen anzumahnen,

In Deutschland hat man mit dem in aller Regel keinen Vertrag sondern mit der Stadt oder dem Landkreis, die für die (Rest-)Müllentsorgung zuständig sind.
Dort wendet man sich auch zunächst an die zuständige Stelle.

Cu Rene

Hallo,

Eine leere Tonne kippt nun mal leicht um als eine volle,

Diese 60l-Tonnen (besonders die für Biomüll, der ja von sich aus dichter ist) bei uns haben befüllt einen so hohen Schwerpunkt (weil unten eine riesiger Hohlraum ist), daß ich da nicht sicher wäre.

Stellt man sie morgens vor der Arbeit raus

Nach der Satzung bei uns müssen die Tonnen ab 6 Uhr bereit stehen. In den Ausführungen steht auch, daß man sie am Vorabend (und nicht, wie manche es machen, schon einen Tag vorher) rausstellen soll.

abends zurück

Da sind die oft noch gar nicht geleert. Die kommen nur dann schon gleich nach 6 Uhr, wenn man vergessen hat sie rauszustellen.

Cu Rene

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Danke Rene,

das ist nachvollziehbar für mich.

MfG S.B.

Hallo,

Dafür ist die Person verantwortlich,die die Tonne
herausgestellt hat.
Sie ist nach der Müllsatzung angehalten die Tonne nach der
Leerung unverzüglich wieder hereinzuholen.

Es gibt unterschiedliche Abfallsatzungen, manche Städte bieten auch Abholung im Vollservice an, d. h. die Tonnen werden vom Entsorger vom Grundstück / Keller / Garage geholt und wieder zurückgestellt.

Gruß

^3: Ärger wg. Mülltonne!
Hallo Ajlav,

jetzt weiss ich besser bescheid…

Danke und Gruß S.B.