in unserer Stadt (ich weiß nicht, ob woanders auch) gibt es seit ca. einem Jahr eine Unsitte, nämlich, dass Firmen, die Altkleider und -schuhe sammeln, hässliche Tonnen oder andere Behälter vor die Haustüren (von Einfamilienhäusern, also auf Privatgrundstücken) abstellen, diese dort manchmal 2-3 Tage stehen lassen und dann wieder abholen. Viele Hausbesitzer ärgern sich über diese unerwünschte Verschandelung ihrer Grundstücke. Gibt es eine rechtliche Grundlage, um sich gegen das unerwünschte Aufstellen dieser Behälter auf Privatgrundstücken zu wehren? (Bitte nicht ein „Verbotsschild“ vorschlagen, das verschandelt das Grundstück auch!)
Handelt es sich evtl. um Hausfriedensbruch?
ich denke, du musst die aufstellende Firma anschreiben (Einschreiben mit RS) und zur Unterlassung auffordern. Dann hast du mit Sicherheit eine Handhabe gegen sie.
Wenn die Tonne auf deinem Grundstück steht, kannst du das untersagen.
Wenn sie auf einer öffentlichrechtlichen Verkehrsfläche steht, müsste der Aufsteller von der Stadt ein Sondernutzungsrecht eingeräumt bekommen haben. Denn man darf nicht einfach Tonnen oder andere Objekte beliebig aufstellen.
Sollte die Tonne also nicht auf deinem Grundstück, sondern auf dem Weg davor aufgebaut worden sein, müsste die Stadt darüber Bescheid wissen. Sollte ein Sondernutzungsrecht eingeräumt worden sein, wäre der Brief an die Stadt zu richten, eventuell als Petition mit Unterschriften der Beschwerten an den Rat, den Stadtdirektor oder den Bürgermeister.
Gruß, bebro
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Wenn die Tonne auf deinem Grundstück steht, kannst du das
untersagen.
Wenn sie auf einer öffentlichrechtlichen Verkehrsfläche steht,
müsste der Aufsteller von der Stadt ein Sondernutzungsrecht
eingeräumt bekommen haben. Denn man darf nicht einfach Tonnen
oder andere Objekte beliebig aufstellen.
Die Tonnen werden nur auf Privatgrundstücke gestellt (zumindest hier in der Siedlung, ich hab natürlich nicht in der ganzen Stadt nachgeschaut).
Hi Delia!
Ich kenne Dein Problem!
An den komischen Sammelkisten für die Altkleider hängt recht viel Geld… und einige dubiose Sammler legen es wohl darauf an mit einem eigenen „Rotationssystem“ durch die Städte zu ziehen. Sie sind normalerweise so schnell wieder weg, dass sie kaum zu fassen sind…
Wenn jemand etwas auf meinem Grundstück abstellt, dann muss es doch auch schnelle Möglichkeiten geben, den wieder loszuwerden???
Ich würde die Tonne in meine Garage stellen… natürlich nur, damit dem fremden Gegenstand auf meinem Grundstück nix passiert… Fürsorgepflicht!!! und ganz gespannt (entspannt?) abwarten, was passiert!
Ayla, neugierig, ob solch ein Verhalten bestraft werden kann…
Ich würde die Tonne in meine Garage stellen… natürlich
nur, damit dem fremden Gegenstand auf meinem Grundstück nix
passiert… Fürsorgepflicht!!! und ganz gespannt
(entspannt?) abwarten, was passiert!
Ayla, neugierig, ob solch ein Verhalten bestraft werden
kann…
Rechtlich gesehen ist die Lage so: Als Grundstückseigentümer können Sie jede Störung Ihres Eigentums abwehren, sofern Sie nicht aus besonderen Gründen (die ich aber hier nicht sehe) verpflichtet sind, die Beeinträchtigung hinzunehmen (§ 1004 BGB). Sind weitere Beeinträchtigungen zu befürchten, etwa weil bereits mehrmals Tonnen auf einem Grundstück aufgestellt worden sind, so kann der Eigentümer außerdem Unterlassung weiterer, künftiger Störungen verlangen. Darüber hinaus ist das unberechtigte Aufstellen eines Containers eine Störung des Grundstücksbesitzers in seinem Besitz gegen die er sich u.U. mit Gewalt zur Wehr setzen darf (§§ 858, 859 BGB) - aber wohl nicht durch „Einsacken“ der Tonne.
Eine andere Frage ist, ob der Eigentümer sein Recht auch (rechtzeitig) realisieren kann, soweit ihm nicht ausnahmsweise die Selbsthilfe gestattet ist. Zu denken wäre etwa eine Klage (insb. auf Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen) bzw. eine einstweilige Verfügung (auf Beseitigung eines Containers). Ob dies im Ergebnis aber letztlich wirksam ist, ist offen.
Ich empfehle daher folgenden Weg: Die Gemeinden brennen in der Regel darauf, die wild aufgestellten Container abzuräumen, weil sie das Stadtbild beeinträchtigen und die gewerblichen Sammler außerdem nicht selten den eigenen Stadtwerken, wenn sie ebenfalls im lukrativen Altkleidergeschäft sind, den Markt streitig machen. Umso größer der Ärger der Gemeinde, wenn der Container auf Privatgrund steht und sie ihn nicht beseitigen können (weil der Eigentümer die Aufstellung gestattet hat oder nicht erreichbar ist). Daher mein Tip: Informieren Sie die für Straßenrecht zuständige Stelle Ihrer Gemeinde; dort werden Sie immer ein offenes Ohr und nicht selten auch beherzte Hilfe finden.