Ärztepfusch verschleiern?

Hallo zusammen,

meine Freundin war vor einigen Tagen bei Ihrem Gynäkologen und erfuhr, dass sie bereits vor 2 Jahren an Gebärmutterhals-Ca erkrankt sei. Die entsprechende Untersuchung wurde von ihm 2 Jahre vorher gemacht! Im letzten Jahr war meine Freundin 2 x bei diesem Arzt, dieser erwähnte nichts von einer angeblichen Ca-Erkrankung und schickte Sie als Gesund nach Hause!
Um so größer war, wie Ihr sicherlich nachempfinden könnt, die jetzige Diagnose. Als meine Freundin heute von einem Termin bei ihrer neuen Gynäkologin zurückkam erzählte sie mir, dass der Arzt, auf Anfrage der neuen Ärztin, keine Unterlagen besitzt und auch keine Untersuchung gemacht haben will.

Meine Frage nun: gibt es für uns ‚Ottonormalverbraucher‘ eine Möglichkeit an bereits verfasste Originalbefunde zu kommen?
Wir befürchten mittlerweile nämlich, dass der besagte Arzt so versuchen will, seine Verletzung der Auskunftspflicht zu verschleiern. Wenn eine Untersuchung mit anschließendem Befund stattgefunden hatte, muss man doch die Möglichkeit besitzen, diese einzusehen, oder?
Ich wäre dankbar für alle Tipps von Euch, da wir beide im Moment rechtdurcheinander sind!

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ganz kurz nur, deshalb auch keine „moralische Bewertung“ dieses ungeheuren Vorganges: Meldung an die Ärztekammer, ggf. durch die jetzt behandelnde Gynäkologin, Rechtsanwalt, oder (sozusagen ein Geheimtipp), Meldung an die Krankenkasse. Wenn der zuvor behandelnde Frauenarzt vor 2 Jahren keine Untersuchung gemacht haben will, wird es sie auch nicht abgerechnet haben. Die Abrechnung wird mehrere Jahre bei den Kassen gespeichert (incl. Diagnose!).
Viel Erfolg synapse

Hallo synapse,

vielen Dank für Deine Antwort und die Tipps!
Wir werden wohl den Weg über die Krankenkasse und die Ärztekammer einschlagen. Das ändert zwar nichts an der Situation aber solch ein gedankenloses Vorgehen eines Arztes sollte nicht einfach so im Raume stehen bleiben. Wer einmal so ‚handelt‘ wird es mit Sicherheit auch ein zweites Mal machen und davor sollten zumindest weitere Patienten geschützt werden! Durch dieses rücksichtslose Verhalten können, im wahrsten Sinne des Wortes, Leben zerstört werden!

Gruß, Stefan

P.S.: Lapidare Antwort des Arztes auf die Bemerkung meiner Freundin einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen: „Dann kommen Sie doch am Besten mit gleich 3 Anwälten“…

Hallo Stefan,

wie schon erwähnt.
Ärztekammer und Krankenkasse.
Die Kasse hat natürlich die Abrechnungen der letzten Jahre und die Ärztekammer reagiert eigentlich auch recht empfindlich auf solch ein Verhalten.

Gandalf