Wie sieht es mit der Ausstellung einer Arbeitsundähigkeitsbescheinigung durch den Arzt aus?
- Muss das Datum und die Personaldaten lesbar sein?
Oder ist es rechtens, dass der Arzt einen so schlechten Drucker hat, dass man kaum etwas davon lesen kann? (geschweige denn für die Berufsschule kopieren kann)?
ist es rechtens, wenn man ein lesbares Attest verlangt, dass der Arzt dafür dann 4,95€ nimmt?
- Muss das Datum und die Personaldaten lesbar sein?
ich behaupte mal ja, unabhängig davon, wofür das ausgestellt wurde.
Oder ist es rechtens, dass der Arzt einen so schlechten
Drucker hat, dass man kaum etwas davon lesen kann? (geschweige
denn für die Berufsschule kopieren kann)?
Kopierfähig muss es sicherlich nicht unbedingt sein, auch wenn es verständlicherweise wünschenswert wäre.
ist es rechtens, wenn man ein lesbares Attest verlangt, dass
der Arzt dafür dann 4,95€ nimmt?
Und wo steht das?
In einer der beiden Anlagen der Gebührenordnung für Ärzte, unter Nr. 70: http://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage_19…
70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 40 4,56
Allerdings frage ich mich, warum die Spaltenüberschrift etwas mit „DM“ beinhaltet???
Unter „Gesetze im Internet“ habe ich allerdings nichts Neueres gefunden.
Was mich ebenfalls wundert ist die Tatsache, dass die AU auch dort aufgeführt ist, denn für die habe ich nie bezahlt. Für Atteste hingegen habe ich öfter Aushänge in Arztpraxen gelesen, dass die einen bestimmten Betrag kosten.
Ich hätte sonst gesagt, dass die Schüler sonst eine AU verlangen sollen, bei uns zumindest (Niedersachsen) wird die akzeptiert.
„natürlich“ bin ich nicht privat versichert (na ja, so natürlich nicht, habe mich jedoch dagegen entschieden), aber das, was ich mit den Preisen für Atteste geschrieben habe, das war bei verschiedenen Ärzten, und ich habe das nicht auf Privatpatienten bezogen, weil die anderen Preise für Untersuchungen etc. ebenfalls nicht aushängen.