Das Gericht hat einen zu Untersuchenden zu zwei ärztlichen Gutachtenerstellung an zwei verschiedenen Tagen an einen Ort bestellt, der ca. 230 km vom Wohnort entfernt ist. Mit der Bahn wäre er pro Tag mit Hin- und Rückfahrt ca. 10 Stunden unterwegs. Zusätzlich dauert
die Begutachtung ca. 4 - 5 Stunden. Er/sie leidet seit vielen Jahren an Depressionen (Angst, Unruhe etc.) und das würde eine unzumutbare Belastung bedeuten.
Was ist zumutbar?
Hallo,
In welchem Zusammenhang wäre die Frage denn zu sehen und warum ärztliche Gutachten auf gerichtliche Anweisung ?
_mfg
nutzlos_
Ja, auf gerichtliche Sozialgerichtliche Anweisung.
Hallo,
Wurde denn schon mal nachgefragt, ob es nicht auch näher liegende Begutachtungsstellen gäbe, die entsprechende Begutachtungen durchführen könnten ?
So ganz ohne Detail wird da kaum jemand sagen können, an wen sich die Person wenden könnte.
mfg
nutzlos
Nabend
Ja, auf gerichtliche Sozialgerichtliche Anweisung.
ist die fiktive Person in diesem Verfahren anwaltlich vertreten, diesen Bitten den Gutachter unter Hinweis auf Belastung (ggf. mit Untermauerung durch ein ärztl. Attest) abzulehnen und auf wohnortnahe Begutachtung drängen…
Gruß
MG