Mein Bruder [49 Jahre] wurde an einer Uniklinik der Leiste operiert. Natürlich musste er vorher eine Erklärung unterschreiben, dass er über mögliche Risiken informiert wurde. Nun hat sich 10 Tage nach der OP herausgestellt -nachdem er einen Zusammenbruch hatte, das der Dünndarm perforiert wurde. Er liegt jetzt nach einer Not-OP mit starker Bauchfellentzündung, Vergiftungen… immer noch auf Intensiv.
Kann man da gegen den Operateur vorgehen? Wie verhält man sich da als Patient?
da gibt es normalerweise nur eine Möglichkeit. Rede mit der Krankenkasse. Diese kommt am Schnellstens an die OP-Unterlagen heran. Je eher die Beweise gesichert werden, desto einfacher ist es den Fehler nachzuweisen. Außerdem solltest einen Fachanwalt einschalten. Es gibt dazu Selbsthilfegruppen, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen. Über das Stichwort „Medizinrecht“ bzw. „Arzthaftung“ findest sehr schnell Hinweise über jede Suchmaschine. Ich denke, daß Du auch dazu von der Krankenkasse wertvolle Hinweise bekommst (Vollmacht für Angehörige, Beweissicherung, Anwaltsadresse, Einsichtsrecht usw.).
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