Ärztl. Schweigepflichtsbefreiung für Arbeitgeber

Hallo,

man nehme an Frau X. arbeitet seit 22 Jahren in einer Firma als Näherin. Erst in Akkordarbeit und dann gesundheitlich bedingt ohne Akkord.
Nachdem sie nun wieder einmal krank war (ca. 9 Wochen) möchte die Firma den Verdienst nicht zahlen weil —> über 6 Wochen und verweist an die gesetzl.KrankenVers. die ab da Krankengeld zahlen soll. Die streitet das ab, da Frau X. nicht wegen ein und derselben Krankheit solange krank war, sondern weil sich während der ersten Erkrankung eine zweite dazugesellte also soll Arbeitgeber zahlen.

Daraufhin geht Frau X. zu ihrer Gewerkschaft und lässt nochmals prüfen um dann dem Arbeitgeber Frist zur Zahlung ihres noch fehlenden Verdienstes setzen zu lassen.

Die Firma möchte dass Frau X. sich „wiedereingliedern“ lässt (BEM) und schlägt evtl. Gespräche vor ansonsten würde man kündigen wenn sie sich weigere.

Frau X. hat nichts dagegen und willigt in Gespräche ein. Es kommt aber dazu nix mehr von der Firma.

Die Firma teilt dann der Gewerkschaft mit, dass sie nicht zahlen möchten weil sie immer noch der Meinung sind, dass die Krankenversicherung zuständig sei.
Die Firma möchte daher mit den Ärzten von Frau X. Kontakt aufnehmen und braucht dafür entsprechend eine Erklärung von Frau X.

FRAGE: Was soll man hier am besten tun? Der Firma ihren Wunsch erfüllen oder durch die Gewerkschaft nochmals Frist setzen lassen um gleich zu klagen?

Frau X. befürchtet, dass man ihr evtl. ein Strick drehen könnte. Natürlich wird Frau X. sich darüber noch mit ihrer Rechtsberatung bei der Gewerkschaft unterhalten aber es wäre mal interessant zu hören was andere Experten davon halten bzw. was sie für Erfahrungen gemacht haben.

Wichtig wäre noch zu sagen: Sie würde sich gerne mit der Firma einigen und aufhören zu arbeiten. Eine Halbtagstätigkeit kommt wegen der Fahrtstrecke nicht in Frage, weil lohnt sich nicht. Sie will aber nicht selbst kündigen, nach der langen Zeit die sie da schon arbeitet.

LG