Ärztliche Beauftragung eines Labors. Wer ist Patientenvertragspartner?

Guten Tag,

Ein Kunde wendet sich als Privatpatient telefonisch  an einen Arzt. Dieser beauftragt ohne weitere persönliche Untersuchung ein Labor, Stuhlproben zu analysieren. Das Labor stellt dem Kunden die Kosten gesondert in Rechnung. Der Arzt hat keinerlei persönliche Untersuchungen vorgenommen und auch keine Abtreungserklärung zu den Kosten erhalten. Er ist als Auftraggeber gegenüber dem Labor tätig.

Wenn die Laborkosten ungerechtfertigt hoch erscheinen, weil der vom Arzt angegebene Untersuchungsrahmen nicht im Verhältnis zum Beschwerdebild liegt, ist nun die Frage, in welchem Rechtsverhältnis der Patient zu dem Labor/Arzt steht.

Bei Zahnärzten ist es zumeist üblich, dass die Laborkosten in der Gesamtrechnung enthalten sind und der Arzt einziger Vertragspartner ist. Dort wird auch mit Kostenvoranschlägen gearbeitet.

Wäre es für Patienten möglich, die Laborkosten anzufechten? Sind Ärzte berechtigt, über das medizinisch notwendige Maß hinaus Laboruntersuchungen zu beauftragen?

Freundliche Grüße

Gismonti

Hallo,

Scheinbar wurde bei der Schilderung etwas vergessen!

Guten Tag,

Ein Kunde wendet sich als Privatpatient telefonisch  an einen
Arzt. Dieser beauftragt ohne weitere persönliche Untersuchung
ein Labor, Stuhlproben zu analysieren.

Wurden die Stuhlproben auch telefonisch weitergeleitet ???

Da dies ja nicht möglich ist, vermute ich, dass ein Gespräch beim Arzt stattgefunden hat in dem alles besprochen wurde und die Stuhlproben abgegeben wurden.

Das Labor stellt dem
Kunden die Kosten gesondert in Rechnung. Der Arzt hat
keinerlei persönliche Untersuchungen vorgenommen und auch
keine Abtreungserklärung zu den Kosten erhalten.

?? wie soll er denn die Stuhlproben untersuchen ??

Bei Zahnärzten ist es zumeist üblich, dass die Laborkosten in
der Gesamtrechnung enthalten sind und der Arzt einziger
Vertragspartner ist. Dort wird auch mit Kostenvoranschlägen
gearbeitet.

Nein - für Laborkosten bekommt der PKV-Versicherte eine Rechnung.

Wäre es für Patienten möglich, die Laborkosten anzufechten?
Sind Ärzte berechtigt, über das medizinisch notwendige Maß
hinaus Laboruntersuchungen zu beauftragen?

Mein Arzt zumindest bespricht mit mir immer die Vorgehensweise der erforderlichen Untersuchungen. Wenn es anders wäre, würde ich den Arzt wechseln.

Außerdem müssen Mediziner sich an die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ
bzw. an die Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ halten,
die man hier auch nachlesen kann.

http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

http://www.e-bis.de/goz/defaultFrame.htm

Gruß Merger

hallo.

Ein Kunde wendet sich als Privatpatient telefonisch  an einen
Arzt. Dieser beauftragt ohne weitere persönliche Untersuchung
ein Labor, Stuhlproben zu analysieren.

zugegeben, wenn der patient sowieso in die praxis muß, hätte ihn der arzt sich schon mal anschauen können. den stuhl wird er ja nicht gefaxt haben :wink:
aber der patient war wohl mit der stuhluntersuchung einverstanden, sonst wär’s schwierig geworden. ich stell mir grad vor… hihi… :smile: sorry. jedenfalls… hätte er die untersuchung verweigert, wenn er die kosten gewußt hätte?

Wenn die Laborkosten ungerechtfertigt hoch erscheinen, weil
der vom Arzt angegebene Untersuchungsrahmen nicht im
Verhältnis zum Beschwerdebild liegt,

aber über den untersuchungsrahmen befindet doch üblicherweise der arzt, nicht der patient.

Wäre es für Patienten möglich, die Laborkosten anzufechten?
Sind Ärzte berechtigt, über das medizinisch notwendige Maß
hinaus Laboruntersuchungen zu beauftragen?

aber über das medizinisch notwendige maß befindet doch üblicherweise der arzt, nicht der patient.

das ist aber nur die meinung eines nicht-anwalts mit (hoffentlich) einigermaßen gesundem menschenverstand.

gruß

michael

kassenpatient, der die kosten dieser untersuchung nie erfahren hätte!

Danke für die teils ironischen, aber immerhin bemühten Antworten. Es ging hier um die sachliche Frage, wer als Vertragspartner unter welchen Umständen wem gegenüber rechnungsstellungsberechtigt ist. Vielleicht ist ist das auch etwas zu detailiert gefragt, um hierzu eine sachgerechte Antwort zu erhalten.

Danke dennoch einstweilen.

PS: Die Proben werden üblicherweise an der Empfangstheke abgegeben. Wenn der Arzt es nicht für nötig hält, persönlich zu untersuchen oder über den Untersuchungsumfang zu informieren, entstehen hat solche Mißverständnisse. Wer rechnet denn damit, dass für 520 Euro nach jedem Bakterium gesucht wird, wenn einer Patientin mal der Po juckt?

Jedenfalls bestärkt mich ein Kommentar darin, dass auch den GKV Versicherten Arztkosten offengelegt und vom Patienten vor Abrechnung bestätigt werden können sollten. Als PKV ler ist man ja schon einige Abzocke gewohnt.

Hallo,

Als PKV ler ist man ja schon einige Abzocke gewohnt.

und warum lässt man nicht die PKV vor Zahlung überprüfen, ob die Rechnung korrekt ist.

Dieser Service bietet doch fast jede PKV an.

Gruß Merger

Doppelpost Medizin.

Um ein Labor korrekt anzufordern, muss ein Arzt eine Verdachtsdiagnose haben. Dies kann er nur nach Anamnese. Und diese wiederum ist nur in Ausnahmen nur telefonisch möglich, gar nicht, wenn der Arzt den Patienten vorher nie persönlich in der Praxis hatte.
Im Fall von Afterjucken stellt sich die Frage, wieso ein Labor angefordert worden ist, ohne dass der Arzt sich überhaupt mal angeguckt hat, wie die Stelle aussieht. Reihenfolge: Befragung -> Untersuchung -> Erst dann Entscheidung zum Labor.

http://www.kbv.de/media/sp/Laborkompendium_final_web…
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/42goae/10ent…
http://www.onmeda.de/symptome/afterjucken.html

Nachfrage bei Krankenkasse und / oder Ärztekammer wäre ratsam.

Nachtrag
Bei den ganzen Einzeluntersuchungen stellt sich sehr die Frage (ianad), inwieweit die bloße Aussage „Afterjucken“ ohne Untersuchung ein solch intensives (und damit teures) Labor erforderlich macht. Man muss nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Die meisten der Dinge, die aufgeführt sind, sind von heftigen anderen Symptomen begleitet, extremer Durchfall, Fieber etc. und / oder sie sind recht exotisch. Man hat als Patient auch Anspruch darauf, dass nur das nötige veranlasst wird - was gerade bei privat Versicherten gerne mal vergessen wird.

Hierzu auch:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/unnoetige-medizinis…

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