Ärztliche Behandlungsweise eines Afterjuckens und Rechtmäßigkeit teurer Laboruntersuchungen

Sachverhalt:

Meine Tochter und deren Mutter, die in einem Haushalt leben, klagten über ein Jucken am Afterausgang. Die Mutter ist gesetzlich versichert, meine Tochter privat über mich mit Selbstbehalt versichert.

Die Mutter rief ihren Hausarzt an. Ohne weitere persönliche Untersuchung wurden Teststreifen verabreicht, die an drei folgenden Tagen mit Dreier-Proben der Beiden anschließend eingereicht werden sollten. Meine Tochter und auch deren Mutter hatten in der Praxis weder einen Untersuchungstermin, noch eine telefonische Konsultation. Meine Tochter war vorher noch nie dort.

Nach der Untersuchtung des Stuhls gab es keine auffälligen Ergebnisse. Eine Behandlung war nicht erforderlich. Das Jucken wieder verschwunden. Erneut keine Arztkonsultation. Lediglich eine telefonische Auskunft an die Mutter.

Nun erhielt ich die Privatrechnung durch das Labor. Kostenpunkt 520 Euro. Darin enthalten sind Untersuchungen auf Rota-Amöben-Lamblien-Cyptosporidien-Wurmeier-TPE Salmonellen mit 6 Antik.-Shigellen-Campylobacter-Yersinien).
Allein die Salmonellenuntersuchung schlägt mit 3x50 Euro zu Buche.
Da ich Selbstzahler bin, hinterfrage ich im allgemeinen Arztkosten hinsichtlich ihrer plausibilität und deren Rechtmäßigkeit.

Auf Nachfrage teilte das Labor mit: „Die Anforderung lautete: 3mal Stuhlprobe auf Würmer, Parasiten und Bakterien.“

Meine Fragen sind insofern:

  1. In welchem Rechtsverhältnis stehe ich zu diesem Labor, wenn die/der Arzt-in einen Auftrag dorthin heraus gibt und ich auf dessen Umfang keinen Einfluss habe. Ist der Arzt oder ich Vertragspartner und auf welcher Rechtsgrundlage?

  2. Inwiefern ist die Behandlung ohne ärzliche Begutachtung als medizinisch unsachgemäß zu beanstanden? Ist ein Jucken im Analbereich Grund genug, sofort ohne vorherige ambulante Behandlung derartige Laboruntersuchungen anzufordern?

Besten Dank für Kommentare in dieser Sache.

Freundliche Grüße

Gismonti

Hallöchen,
also über die Rechtslage kann ich dir leider nichts sagen.

was ich sagen kann, dass ich einmal mit Salmonellen, wie auch mi Campylobacter Bakterien infiziert war und ich dabei KEIN After jucken hatte. Das Krankheitsbild bei beiden Fällen ist meinst sehr ausgeprägt, immer besteht zumindest akuter und schwerer Durchfall (ich hatte u.a 40 Grad Fieber, permanentes Erbrechen, massive bauchschmerzen, sichtbares Blut im Stuhl), weshalb auch ich mich Frage wieso eine Probe auf sowas getestet wird, wenn keinerlei dieser Sympthome vorhanden sind!!! Auch ich würde mir das nicht gefallen lassen…vielleicht an die Ärztekammer/Verbraucherzentrale wenden?! 
Ich bezweifele die rechtsmäßigkeit eines Arztes zu telefonischer Ferndiagnose!

es wäre zwingend erforderlich gewesen sich das anzuschauen, denn es hätte zb nur eine Hautreizung/Allergie gegen ein neues Duschgel gewesen sein können, was nicht richtig abgespült worden wäre… das wär das Simpelste und daher hätte der Doc den After in jedem Fall zunächst einmal begutachten müssen, denn das hätte er sofort gesehen!

das hört sich nicht nach einem seriösen Arzt an! Geh dagegen an und schütze ggf auch andere Patienten.

wurde denn die Krankenkassenkarte mal gescannt? oder wie kommt die Praxis an die Daten umAnzurechnen?

hallo Gismonti,

eine individuelle Rechtberatung gibt es hier nicht (FAQ 1159), aber Du kannst Dir ja mal das anschauen:

www.rdgs.de/app/download/5785356521/RdGS_Vorlage_Lab…

Grüße, Bernhard

Hallo Gismonti,

hört wirklich nicht gut an. Versuche es aber mal hier. Die müssten sich auskennen: http://www.dpsb.de/Gruß aus Franke, Stefikö