Sachverhalt:
Meine Tochter und deren Mutter, die in einem Haushalt leben, klagten über ein Jucken am Afterausgang. Die Mutter ist gesetzlich versichert, meine Tochter privat über mich mit Selbstbehalt versichert.
Die Mutter rief ihren Hausarzt an. Ohne weitere persönliche Untersuchung wurden Teststreifen verabreicht, die an drei folgenden Tagen mit Dreier-Proben der Beiden anschließend eingereicht werden sollten. Meine Tochter und auch deren Mutter hatten in der Praxis weder einen Untersuchungstermin, noch eine telefonische Konsultation. Meine Tochter war vorher noch nie dort.
Nach der Untersuchtung des Stuhls gab es keine auffälligen Ergebnisse. Eine Behandlung war nicht erforderlich. Das Jucken wieder verschwunden. Erneut keine Arztkonsultation. Lediglich eine telefonische Auskunft an die Mutter.
Nun erhielt ich die Privatrechnung durch das Labor. Kostenpunkt 520 Euro. Darin enthalten sind Untersuchungen auf Rota-Amöben-Lamblien-Cyptosporidien-Wurmeier-TPE Salmonellen mit 6 Antik.-Shigellen-Campylobacter-Yersinien).
Allein die Salmonellenuntersuchung schlägt mit 3x50 Euro zu Buche.
Da ich Selbstzahler bin, hinterfrage ich im allgemeinen Arztkosten hinsichtlich ihrer plausibilität und deren Rechtmäßigkeit.
Auf Nachfrage teilte das Labor mit: „Die Anforderung lautete: 3mal Stuhlprobe auf Würmer, Parasiten und Bakterien.“
Meine Fragen sind insofern:
-
In welchem Rechtsverhältnis stehe ich zu diesem Labor, wenn die/der Arzt-in einen Auftrag dorthin heraus gibt und ich auf dessen Umfang keinen Einfluss habe. Ist der Arzt oder ich Vertragspartner und auf welcher Rechtsgrundlage?
-
Inwiefern ist die Behandlung ohne ärzliche Begutachtung als medizinisch unsachgemäß zu beanstanden? Ist ein Jucken im Analbereich Grund genug, sofort ohne vorherige ambulante Behandlung derartige Laboruntersuchungen anzufordern?
Besten Dank für Kommentare in dieser Sache.
Freundliche Grüße
Gismonti