Ärztliche Nachsorgepflicht

Hallo,

wer kann mir genaue Infos zur ärztlichen Nachsorgepflicht, beispielsweise nach einer Operation geben?
Über welchen Zeitrahmen erstreckt sich diese Pflicht und in welchem Umfang?

Danke im Voraus!

Hallo,

wer kann mir genaue Infos zur ärztlichen Nachsorgepflicht,
beispielsweise nach einer Operation geben?
Über welchen Zeitrahmen erstreckt sich diese Pflicht und in
welchem Umfang?

Hallo, das ist nicht fest geregelt. es ist ja auch nicht bei jedem Eingriff gleich, eine Herzop ist was anderes als eine Grippe oder ein kleiner Eingriff.
Wenn der Arzt meint der Patient kann ab einem gewissen Zeitpunkt ambulant versorgt werden, dann kann der Patient nach Hause.
Eine gewisse Mitwirkungspflicht hat auch der Patient, wenn er keine Beschwerden beim Arzt angibt („klar alles prima“, kommt oft bei älteren Patienten vor, die den Arzt noch als eine Art Respekts/Amtsperson ansehen, vor dem man einen guten Eindruck machen muss), sondern nur bei Verwandten jammert, kann der Arzt auch keine Maßnahmen einleiten.
Wenn also Beschwerden auftreten, muss der Patient eben wieder zum Arzt, entweder dem Operateur (sprich wieder in die Klinik) oder dem die Grunderkrankung behandelnden Arzt (Haus oder Facharzt, je nach Beschwerdebild.)

Nachsorge von Operationen zieht sich ja oft über Monate hin, und wird vom Operateur daher meist wieder in die Hände des Hausarztes übergeben. Was auch völlig legitim ist.
Etwas anderes ist es wenn ein echter Kunstfehler vorliegt, also mehr als nur ein unterlassen, sondern zB. eine schief eingebaute Hüfte, die evtl auch ein Hausarzt nicht unbedingt gleich als solche erkennen kann. aber er kann dann wieder zum abklären an einen Facharzt überweisen, der dass dann erkennen können sollte (vorsichtig ausgedrückt), doch da wird die Prozedur schwieriger.
Gruß Susanne

In diesem Fall geht es um eine verpatzte Schönheits-OP.
Der Operateur war danach mehrere Wochen nicht in der Klinik oder im Ausland.

Hätte er die Nachsorgepflicht verletzt?

In diesem Fall geht es um eine verpatzte Schönheits-OP.
Der Operateur war danach mehrere Wochen nicht in der Klinik
oder im Ausland.

Hätte er die Nachsorgepflicht verletzt?

Hallo, nur wenn kein anderer Arzt als Vertretung vorhanden war, eine Klinik besteht ja meist aus mehr als einem Arzt. Ausserdem wäre es auch möglich gewesen, zB. bei starken Beschwerden, damit zu einem anderen Arzt in eine andere Klinik (Notfallambulanz oder normale Sprechstunde) zu gehen, was gerade in Fällen, wo ein Arztfehler vermutet wird, sinnvoll ist, damit nicht nachgepfuscht wird, sondern sinnvoll behandelt. Das wäre meist (also zB. bei klassischen OP-Folgen wie Wundheilungsstörungen, Infekionen, Schmerzen) in jeder Chirurgischen Klinik möglich gewesen.

Das sind im übrigen auch Folgen/Nebenwirkungen einer OP, über die aufgeklärt worden sein muss, insbes. wie dann zu verfahren ist, wenn so etwas auftritt, auch in Anbetracht dessen, dass der Arzt eine Abwesenheit plant.
zB. in der Art „dies sind mögliche Komplikationen, die auftreten können. Sollten Sie zunehmend Schmerzen bekommen, statt das die Beschwerden von Tag zu Tag abnehmen, o. sie bekommen andere Beschwerden dann möchte ich Sie bitten zu einem Niedergelassenen Chirurg zu gehen/ zu meinem Kollegen Herrn Dr. x hier in Hause/ in der y-str. und nachsehen zu lassen, denn ich bin demnächst auf Fortbildung weg.“
Von daher könnte hier evtl eher ein Aufklärungsfehler vorliegen.
Zum einen muss der Patientin nach dem Aufklärungsgespräch klar sein, DASS Komplikationen auftreten können, wie bei jedem Eingriff und zum anderen muss sie wissen, WAS dann zu tun ist, bzw. wohin damit.

Wenn das verpatzen sich nur aufs optische Ergebnis bezieht, weil zB. die Nase oder Brust nun schief ist, dann hat das auch nichts mit der Nachsorge zu tun, den daran ließe sich womöglich nicht auf die schnelle was machen, dazu muss evtl erst alles abgeheilt sein, bevor man dann korrigieren kann, wenn es noch geht. Da wäre dann ein „wir sehen uns in 6 Wochen wieder zur Kontrolle“ oä. ausreichend.
Auch hier wäre evtl eher ein Aufklärungsfehler denkbar, denn auch dass das Ergebnis nach der OP nicht 100% ig dem Plan (der Computersimulation etc.) entspricht gehört in ein solches Aufklärungsgespräch.

Aber wie gesagt, dennoch muss auch darüber aufgeklärt worden sein, was allgemeines OP-Risiko ist (das von mir erwähnte sind nur Beispiel, für die Narkose gibts natürlich auch mögliche Komplikationen und selbst für das setzen von Infusionen etc.) und wohin man bei Beschwerden geht. (bei manchen Folge-Beschwerden ist zB. die Notaufnahme der passendere Ort, zB. wenn es zu Herz- oder Atemproblemen kommt)

Das sind allerdings alles Dinge, die einen VOR einer OP meistens nicht besonders interessieren, doch hinterher höchst wichtig zu bedenken sind. Oft gibts daher für die Pflege der Wunden etc. Merk-Zettel mit und für die Risiken Kopien/Durchschläge von Aufklärungsbögen, die man vor einer OP auch unterschreibt.

Für den Einzelfall hilft es neben „die Zweitmeinung eines anderen Arztes einholen“ und einem Fachanwalt für Medizinrecht evtl auch die Schlichtungsstelle der Ärztekammer bzw. der Patientenombudsmann des Bundeslandes. Dort sitzen im allgemeinen keine Ärzte, was auch Sinn der Sache ist.

Gruß Susanne