Moin,
folgender theoretischer Sachverhalt: angenommen, eine Person macht gerade eine Ausbildung zum Polizisten. Während der Ausbildung traut sich diese Person nicht zum Arzt um eine bestimmte Untersuchung vornehmen zu lassen aus Angst, die Diagnose könnte sich auf eine spätere Verbeamtung auswirken.
Ist das begründet? Wirkt sich dieses spezielle „Angestelltenverhältnis“ auf die Schweigepflicht aus? Oder ist diese zu 100% gewährleistet? Der künftige Arbeitgeber hat ja vor der Einstellung schon x Tests physischer als auch psychischer Art durchlaufen lassen ohne Auffälligkeiten.
Danke schon mal für eure Antworten und ein schönes We.
Cheers Topper