ärztliche Schweigepflicht bei Beamten gegenüber dem Dienstherr

Moin,

folgender theoretischer Sachverhalt: angenommen, eine Person macht gerade eine Ausbildung zum Polizisten. Während der Ausbildung traut sich diese Person nicht zum Arzt um eine bestimmte Untersuchung vornehmen zu lassen aus Angst, die Diagnose könnte sich auf eine spätere Verbeamtung auswirken. 

Ist das begründet? Wirkt sich dieses spezielle „Angestelltenverhältnis“ auf die Schweigepflicht aus? Oder ist diese zu 100% gewährleistet? Der künftige Arbeitgeber hat ja vor der Einstellung schon x Tests physischer als auch psychischer Art durchlaufen lassen ohne Auffälligkeiten.

Danke schon mal für eure Antworten und ein schönes We.

Cheers Topper

Hallo Topper,

auch als Beamter haben Sie Anspruch auf 100% ärztliche Schweigepflicht. Ohne wenn und aber.

Ihr Dienstherr hat die Möglichkeit Sie zu einem Amtsarzt zu schicken, um dort Ihre Dienstfähigkeit feststellen zu lassen. Dann ist der Amtsarzt berechtigt, dem Dienstherrn mitzuteilen ob sie dienstfähig sind - oder eben nicht.

Aber in dem von Ihnen beschriebenen Beispiel geht es ja nicht um eine amtsärztliche Untersuchung. Der Betroffene Polizistenanwärter möchte/sollte sich ja von seinem Hausarzt bzw. Facharzt untersuchen lassen. Hier besteht kein Risiko, dass der Dienstherr über den Gesundheitszustand informiert wird.

Hoffe meine Infos helfen Ihnen weiter

Viele Grüße

herzlichen Dank, das hilft mir weiter. :smile:

ein wichtiger Aspekt wurde nicht berücksichtigt
Hallo!

Häufig wird auch der Weg gewählt, dass man - z.B. bei Versicherungen - eine Erklärung unterschreiben soll, in dem man auf die Einhaltung der Schweigepflicht verzichtet.

Insofern ist die Befürchtung des UP gar nicht so unbegründet!

Angelika

hi

Ist das begründet? Wirkt sich dieses spezielle
„Angestelltenverhältnis“ auf die Schweigepflicht aus? Oder ist
diese zu 100% gewährleistet? Der künftige Arbeitgeber hat ja
vor der Einstellung schon x Tests physischer als auch
psychischer Art durchlaufen lassen ohne Auffälligkeiten.

Direkt vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ist noch einmal eine Amtsärztliche Untersuchung fällig - das was dann festgestellt wird ist entscheidend - alles andere nicht

Gruß H.

Hallo Topper,
ich kann mich nur anschließen, was hier schon erklärt worden ist. Zu Angelikas Anmerkung kann ich noch ergänzen, dass oft vorgefertigte pauschale Schweigpflichtsentbindungen unterschrieben werden sollen (jedenfalls ist das bei den Versicherungen so). Besser ist es, eine Schweigepflichtsentbindung nur eingeschränkt zu erteilen, also z. B. dass nur Fragen zur Diensttauglichkeit freigegeben werden. Dann darf der Arzt auch nur darauf antworten.

In diesem Zusammenhang ist es natürlich interessant, ob vorher nach den Namen der behandelnden Ärzte gefragt wird und diese Frage verpflichtend beantwortet werden muss. Wenn dies nicht der Fall ist, erfährt der Dienstherr ja auch nicht, bei welchen Ärzten jemand in Behandlung war.

Herzliche Grüße
Sylvia