Heute war ich zur Einstellungsuntersuchung bei der Betriebsärztin.
Ich habe ihr erzählt, dass ich Diabetiker bin.
Darauf sagte sie mir, dass sie meinen Chef hierüber unterrichten werde. Ein Diabetes mellitus fällt nicht in ihre ärztliche Schweigepflicht und sie darf es meinem Vorgesetzten weitererzählen.
Stimmt das?
Die ärztliche Schweigepflicht ist doch bei uns eine heilige Kuh.
Ich arbeite übrigens als Ärztin in einem mittelgroßen Krankenhaus, Nacht- und Wochenenddienste muss ich nicht machen. Hintergrunddienste auch nicht.
Vielen Dank schonmal für Eure hilfreichen Antworten!
das ist ja einen schwierige Situation! Ich traue mir nicht zu, dazu etwas zu sagen - noch dazu wo ich gar nicht weiß, ob für Sie österreichisches oder deutsches Recht gilt. Ich denke Sie sollten einerseits die rechtliche Frage mit einem im Medizinrecht erfahrenen Rechtsberater klären. Prinzipiell gilt natürlich auch für Betriebsärzte die ärztliche Schweigepflicht.
Andererseits: wenn Sie Typ 1 Diabetikerin sind, dürfte es schwierig sein, dies vor den Mitarbeitern zu verheimlichen… das geht wohl nur dann, wenn Sie Typ 2 Diabetikerin auf oraler Therapie sind.
an dieser Stelle bin ich ebenso überfragt wie Sie selbst. Trotzdem bin ich mir sehr sicher, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung gem. § 203 StGB auch hier (D. m.) gilt- warum auch nicht, sie ist nicht an Diagnosen gebunden und eine Meldpflicht wie beim Seuchenschutz gibt es in diesem Fall auch nicht.
Ich persönlich würde mal die Frau Kollegin Betriebsärztin selbst ansprechen, auf welcher Rechtsgrundlage sie handele.
Trotzdem, so denke ich, sollte der Chef (durch Sie) informiert sein, um seiner „Fürsorgepflicht“ in Ihrem Fall gerecht zu werden.
Es tut mir leid, Ihnen nicht besser geholfen zu haben- vielleicht sollte man mal einen Juristen befragen?!
hier das einzig brauchbare, was ich finden konnte - im Recht kenne ich mich explizit nicht aus. Aber vielleicht hilft es ja.
Wird eine ärztliche Untersuchung verlangt, muss der Bewerber der Untersuchung nachkommen. Hier ist aber zu beachten, dass jeder Arzt, auch der Betriebsarzt, zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Feststellungen des Arztes müssen sich auf die Arbeitsfähigkeit (ja oder nein?) beschränken. Er darf dem Arbeitgeber keine Informationen über Befunde (Diabetes) oder prognostizierte Krankheitsverläufe mitteilen: hierauf sollte der untersuchende Arzt ggf. nochmals ausdrücklich hingewiesen werden. Wenn nun diese Untersuchung keine begründeten (!) medizinischen Bedenken gegen Ihre Arbeitsfähigkeit ergibt, so dürfte sichauch hier der Diabetes nicht nachteilig auswirken. Häufig stellt sich nun die Frage, ob man denn dem Betriebsarzt auf Nachfrage die Diabetes- Erkrankung mitteilen muss? Eine verbindliche, sichere Antwort hierauf ist schwierig; es gibt meines Wissens hierzu keine gerichtlichen Entscheidungen. Ich denke aber, dass auch gegenüber einem Betriebsarzt keine Verpflichtung besteht, solche Fragen zu beantworten, die ansonsten für den Arbeitgeber als unzulässig angesehen werden. Abgesehen davon ist es ja gerade die Aufgabe des Arztes, aufgrund der Untersuchung etwaige Krankheiten oder gesundheitliche Bedenken selbst herauszufinden. Wenn er nicht in der Lage ist, dies im Rahmen seiner Untersuchung festzustellen, kann er hier keine aktive Mithilfe des Bewerbers voraussetzen. Umgekehrt: Wenn Ihre Krankheit bzw. die damit verbundenen Beeinträchtigungen sich nicht (einmal) im Rahmen der Untersuchung bemerkbar machen, so dürfte sich diese auch kaum auf die Tätigkeit auswirken.
Hallo Susanne!
Vielen Dank für Deine Hilfe!
Ich bin hier in Deutschland und ich bin ein insulinpflichtiger Typ 2. Bisher hatte ich eigentlich nie ein Problem, meine Erkrankung zu verbergen, auch nicht vor Kollegen, falls nötig.
Danke nochmals!
bunteQ
Nein, grundsätzlich ist das definitiv kein Kündigungsgrund, Du bist ja nicht verpflichtet, den Diabetes anzugeben.
Allerdings - ich weiß ja nicht ob du insulinpflichtig, Typ I oder II bist - darfst Du natürlich keine „Gefahr“ für die Patienten darstellen, beispielsweise im Falle einer Unterzuckerung.
Wenn Du wegen des DM „schwerbehindert“ bist musst du dies dem Arbeitgeber auf jeden Fall mitteilen.
hallo!
schwierig, den genauen gesetzesklang kenn ich nicht, aber in dem fall geht es ja um dein eigenes wohl!
wenn du auf der arbeit einen glykämischen schock erleidest, muss jeder sofort wissen, an was es liegt um schnellstmöglich behilflich zu werden!
schlecht an der sache ist nur, dass du wohl bei einem möglichen stellenabbau als erstes die kündigung erhalten wirst, da du ja chronisch krank bist und wohl spätestens in ein paar jahren die wahrscheinlichkeit groß ist, dass du sehr viele diabetische begleiterscheinungen und damit öfter einen Krankenausfall haben wirst.
allein wegen deiner erkrankung kann er dich aber nicht als MA ablehnen!
Danke für die Auskunft!
Es gibt Kollegen von mir, die bestehende Erkrankungen verschweigen- sofern das möglich ist-
nur um eine Anstellung zu bekommen. Das ist die Realität, leider.
LG
bunteQ
die Einstellungsuntersuchung soll ja gerade aufdecken, ob es gesundheitliche Probleme gibt, die für das abzuschließende Arbeitsverhältnis von Relevanz sind. Ob das in Deinem Fall so ist, kann ich nicht mit hinreichender Sicherheit abschätzen. Allerdings berührt diese Erkrankung Deine Einsatzfähigkeit, gerade auch bei Schicht- bzw. Dauerdiensten. Auch wenn derzeit nicht an dieser Verwendung gedacht sein soll, muss dies ja nicht für die ganze Dauer des Arbeitsverhältnisses so bleiben. Insofern erscheint mir die Mitteilung an den AG richtig zu sein.
Ich persönlich darf- mit einigen Ausnahmen- keine Informationen weitergeben, das könnte mich meine Approbation kosten.
Derzeit versuche ich mich im Medizinrecht schlau zu machen.
LG
bunteQ