Ärztliche Schweigepflicht gegenüber Eltern

Daß ein Arzt Schweigepflicht hat,wenn sich eine Jugendliche die Pille verschreiben lässt, ist mir klar. Aber wie sieht es bei „schwereren“ Fällen aus ? Wenn sie z.B. schwanger wird. Im vorliegenden Fall wurde meine Freundin (17) mit Verdacht auf eine Eileiterschwangerschaft ins Krankenhaus eingeliefert. Darf der Arzt ihren Eltern ohne Zustimmung der Patientin Auskunft erteilen ? Daß er das bei Lebensgefahr für die Patientin tun wird, ist schon klar,aber wie sieht es bei einem „normalen“ Krankenhausaufenthalt aus ?

Gruß
Marco

Hallo Marco,
bei uns ist das klar und eindeutig geregelt - solange
noch keine Volljährigkeit des Kindes vorliegt, haben die
Eltern das Recht genauso Auskunft zu erhalten, als wenn sie
für Sie selbst ein Auskunftsersuchen stellen würden.
Ab 18. ist Schluß damit, da geht nichts ohne die Einwilligung
des Kindes.

Gruss

Günter

Im Prinzip hat sich der Arzt also damit strafbar gemacht. Aber wo kein Kläger,da kein Richter…

Marco

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