Ärztliche Schweigepflicht gegenüber Patient?

Hallo,
ich würde gerne wissen wie es sich mit der ätzlichen Schweigpflicht gegenüber einem Patienten verhält. Beispiel:

Person A ist beim Arzt (sagen wir mal ein Psychologe) in behandlung. Nun stellt sich heraus dass ein neues Medikament, dass Patient A verwendet einige psychologische Nebenwirkungen hat. Wenn nun ein Verwandter B des Patienten den Arzt darüber informiert, was ist dann?

Darf der Arzt dem Patienten erzählen was der Verwandte gesagt hat? Bzw. darf der Arzt erzählen dass überhaupt jemand irgendwass erzählt hat?

Person B ist bei dem Arzt ja nicht in Behandlung…er ist ja selber kein Patient…

Ich hab hier
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=201229
schon was zu dem Thema gefunden und würde mal gerne eine 2te (oder 3te etc.) Meinung dazu höhren.

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.

Hallo,

Hallo,

Wenn nun ein Verwandter B des Patienten den Arzt darüber
informiert, was ist dann?

Darf der Arzt dem Patienten erzählen was der Verwandte gesagt
hat?

der Arzt hat gegenüber B eine Schweigepflicht was A (seinen Pat.) angeht (§ 203 StGB).
Ob nun B mit oder ohne Erlaubnis des A, dem Arzt gegenüber oder aber am Stammtisch von Nebenwirkungen von Medikamenten des A berichtet, tangiert nicht die ärztliche Schweigepflicht des Arztes. Umgekehrt sieht es anders aus. Der Arzt darf B noch nicht einmal sagen, dass A sein Pat. ist!

Person B ist bei dem Arzt ja nicht in Behandlung…er ist ja
selber kein Patient…

B hat keine Schweigepflicht gegenüber dem Arzt was A angeht. Umgekehrt, der Arzt gegenüber B - über A - jedoch!

Bzw. darf der Arzt erzählen dass überhaupt jemand
irgendwass erzählt hat?

Seinem Pat. A gegenüber alles, was nicht seine anderen Pat. betrifft, also auch das, was B gesagt hat. Den anderen Nichtpatienen gegenüber, gilt dasselbe.

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.

Gruß
rolli