Ärztliche Unterlagen fürs Gericht

Darf eine Allgemeinärztin die ich von der Schweigepflicht entbunden habe auch die Unterlagen die sie von anderen Ärzten hat an das Sozialgericht herausgeben oder nur ihre eigene Unterlagen?

Nun, ich denke hierbei handelt es sich wohl eher um eine rechtliche Frage, die ein Jurist beantworten sollte.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass Sie selbst Anspruch auf Einsicht und Herausgabe jeglicher Unterlagen bezüglich Ihrer eigenen Krankengeschichte haben. Dies würde auch offizielle Dokumente von anderen Ärzten, also beispielsweise Befundberichte, einschließen.

Ausgenommen von dieser Pflicht zur Herausgabe sind jedoch jegliche Art von persönlichen Notizen der Ärzte, beispielsweise Anmerkungen in Ihrer Akte und Gesprächsprotokolle.

Hallo Andi,

leider kann ich dir bei der Frage auch nicht weiterhelfen.

Liebe Grüße
Satesa

Darf eine Allgemeinärztin die ich von der Schweigepflicht
entbunden habe auch die Unterlagen die sie von anderen Ärzten
hat an das Sozialgericht herausgeben oder nur ihre eigene
Unterlagen?

danke schön WKoni

danke schön Satesa

Ich bin Weder Ärztin noch Anwältin und kann daher nicht weiter helfen.

Darf eine Allgemeinärztin die ich von der Schweigepflicht
entbunden habe auch die Unterlagen die sie von anderen Ärzten
hat an das Sozialgericht herausgeben oder nur ihre eigene
Unterlagen?

vielen dank Marie H