angenommen ein Pflegeheimbewohner hat viele Aufwendungen für Arzneimittel, die nicht auf Kosten der GKV verordnet werden und muss in großem Umfang Zuzahlungen zu verordneten Medikamenten leisten, die monatlich 10 % der Rente ausmachen.
Die Pflegeheimkosten erreichen und überschreiten schon die Rente inkl. der Leistungen von der Pflegekasse, der Betroffene hat nur deshalb keine Sozialhilfe beantragt, weil seine Angehörigen die Differenz ausgleichen.
Welche Möglichkeiten gibt es, den Betroffenen von Zuzahlungen zu befreien (über die 1 bzw. 2 % Regelung hinaus)?
Auch meine Familie ist von einer solchen Belastung betroffen.
Meine Mutter leidet unter schwerster Demenz (PS III, Härtefall) und wir zahlen monatlich ca. 900 Euro allein an das Heim (z.B. wegen sog. Investitionskosten) dazu.
Aber:
Wer, wenn nicht wir, soll diese Kosten tragen? Die Versichertengemeinschaft?
Besser ist es, sich vorsorglich privat abzusichern.
Wenn es - wie jetzt - zu spät ist, bleibt nur, Arzt und Apotheker auf eine andere Medikation/ wirkstoffgleiche Medikamente hinzuweisen.
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Die Pflegeheimkosten erreichen und überschreiten schon die
Rente inkl. der Leistungen von der Pflegekasse, der Betroffene
hat nur deshalb keine Sozialhilfe beantragt, weil seine
Angehörigen die Differenz ausgleichen.
Wenn die Heimbewohnerin Rentnerin ist und über 65 Jahre und die Kinder nicht jeweils mehr als 100T€ verdienen springt hier das Grundsicherungsamt ein.