Ärztliche Verpflichtung zur Wahrheit

Ist ein Arzt befugt Informationen nicht herauszurücken? Ich habe den Eindruck man will mich in der praxis als patientin behalten, weil ich viel geld einbringe. Kann ich ihn belangen, wenn feststeht, das er mich falsch oder unzureichend behandelt hat?
Wenn ich zu einem anderen arzt gehe, ist der erste verpflichtet dem neuen die Unterlagen zu geben?

Ich bin der Meinung das ja, denn ich, bzw. meine KK hat doch dafür bezahlt oder?

Classica

Hi Classica

Wenn ich zu einem anderen arzt gehe, ist der erste
verpflichtet dem neuen die Unterlagen zu geben?

Das kömmt auf die Unterlagen an. Reine Befundbeichte, Laborwerte, Röntgen usw. eher ja, persönliche Aufzeichnungen wie Anamnese-Erhebung, Notizen über das Arzt-Patienten-Gespräch usw. eher nein.
Es hängt somit also auch von der Facharztrichtung ab, ob und wieviel der Arzt dem Kollegen zur Verfügung stellen muss. In meiner Fachrichtung z.B. stelle ich so gut wie garnichts zur Verfügung, weil meine subjektiven Aufzeichnungen nur Stützen für mein weiteres Behandeln darstellen.
Gruß,
Branden

Hallo Classica,

Ist ein Arzt befugt Informationen nicht herauszurücken?

Im Normalfall: nein. Aber es gibt in der Tat Fälle, in denen es ein Arzt wegen der Gesamtumstände für sinnvoll erachten kann. Wenn der Patient zum Beispiel suizidgefährdet ist oder seine psychische Stabilität unter der Wahrheit leiden könnte, oder nicht in der Lage ist, die Wahrheit zu verstehen, weiht man eher die Angehörigen als den Patienten ein. Meine Tante zum Beispiel wußte bis zum Schluss nicht, daß sie Linitis plastica (Magenkarzinom) hat.

Ich
habe den Eindruck man will mich in der praxis als patientin
behalten, weil ich viel geld einbringe.

Aha! Wie kommst Du zu der Annahme? BTW: Nur Privatpatienten bringen viel Geld und auch das nur, wenn man richtig abrechnet. :wink:

Kann ich ihn belangen,
wenn feststeht, das er mich falsch oder unzureichend behandelt
hat?

Selbstverständlich. Nur würde ich nicht gleich zum Gericht rennen (kann verdammt teuer werden), sondern den Verdacht erst durch die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen - http://www.schlichtungsstelle.de/ - bzw. speziell für Köln die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordhein - http://www.aekno.de/htmljava/frameset.asp?typ=c&seit… - überprüfen lassen.

Wenn ich zu einem anderen arzt gehe, ist der erste
verpflichtet dem neuen die Unterlagen zu geben?

Was die sogenannten objektiven Befunde (Labor-, Röntgen- und sonstige Untersuchungsbefunde) angeht: ja, Du hast das Recht, Dir auf Deine Kosten Kopien anfertigen zu lassen. Zu den subjektiven Befunden bzw. Aufzeichnungen hat Branden bereits etwas geschrieben.

Gruß
Renee

ich werde sehen, wenn ich zum neuen Arzt gehe, was er alles haben will. Es kann ja sein, dass er sich ja mit dem alten in Verbindung setzt.
Vielen Dank
Clasica

Ergänzung:
Die Unterlagen müssen auf Anforderung des weiterbehandelnden Kollegen, z.T auch im Orginal an den weiterbehandelden Kollegen weitergeben wede, kostenfrei!

Ergänzung:
Die Unterlagen müssen auf Anforderung des weiterbehandelnden
Kollegen, z.T auch im Orginal an den weiterbehandelden
Kollegen weitergeben wede, kostenfrei!

hi,
nein, müssen sie nicht!
Der zuerst behandelnde Arzt muss Unterlagen in Kopie gegen Erstattung der Kopiekosten an den Patienten(!) herausgeben, aber nur objektive Dinge, nicht subjektive Befunde. Und kostenfrei schon gar nicht. Er kann auf einem „Krankenschein“ die Portokosten verrechnen, wenn er sie per Post schickt. Die Unterlagen muss er nur persönlich an den Patienten überreichen wg. Einhaltung der Schweigepflicht. Post könnte verloren gehen (Risiko des erstbehandelnden Arztes).
Gruß leloup