Ärztliche Verschwiegenheit

Angenommen ein niedergelassener Arzt führt eine Behandlung im Rahmen des ärztlichen Notdienstes durch (Also z.B. Samstags). Nach der Behandlung ruft der Arzt unaufgefordert bei der Ehefrau des Behandelten an, welche auch schon den Erstkontakt hergestellt hatte, und informiert die Ehefrau über die Behandlung, die Diagnose sowie die weitere Behandlung. Außerdem behauptet der Arzt auch dass der Ehemann simuliere.
Der Mann hat dem Arzt jedoch kein Einverständnis weder mündlich noch schriftlich erteilt Daten oder Informationen an Dritte weiterzugeben.

Hätte der Arzt seine Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt ? Welche Möglichkeiten hätte der Ehemann dagegen vorzugehen (Strafanzeige beim Polizeirevier ?)

soweit ich das nachvollziehen kann hat der arzt die schweigepflicht verletzt.
da macht es keinen unterschied ob ehepartner oder nicht.
er darf nicht ohne einverständnis infos zu der behandlung weitergeben.

beschwerde sollte man bei der kassenärztlichen vereinigung des jeweiligen bundeslandes einlegen. (im internet zu finden)

mit der anzeige muss man sich die frage stellen, welcher nachteil einem du dich verletzung der schweigepflicht entstanden ist. rechtsberatung könnte da helfen.

Hallo!
Vielen herzlichen Dank für die Antwort !
Ich werde den Rat sicher beherzigen!

Wünsche einen schönen Abend !
Grüße!
Björn