Ärztliche Verschwiegenheit

Angenommen ein niedergelassener Arzt führt eine Behandlung im Rahmen des ärztlichen Notdienstes durch (Also z.B. Samstags). Nach der Behandlung ruft der Arzt unaufgefordert bei der Ehefrau des Behandelten an, welche auch schon den Erstkontakt hergestellt hatte, und informiert die Ehefrau über die Behandlung, die Diagnose sowie die weitere Behandlung. Außerdem behauptet der Arzt auch dass der Ehemann simuliere.
Der Mann hat dem Arzt jedoch kein Einverständnis weder mündlich noch schriftlich erteilt Daten oder Informationen an Dritte weiterzugeben.

Hätte der Arzt seine Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt ? Welche Möglichkeiten hätte der Ehemann dagegen vorzugehen (Strafanzeige beim Polizeirevier ?)

Nur nochmal zum Verständis:
„Ehefrau hat Erstkontakt hergestellt“
Soll womöglich heissen: sie hat den Mann zum Arzt geschleift?
Damit ist sie womöglich die Auftraggeberin der Untersuchung, ähnlich wie zB. ein Arbeitgeber?

Dann hat der Arzt sie deshalb evtl angerufen und sie über das Ergebnis informiert. Viel mehr als „Krank“ oder „nicht krank“ dürfte dabei aber nicht herauskommen, vielleicht noch ein freundschaftliches „packen Sie ihn ins Bett und machen sie ihm einen Tee.“
Da aber offenbar das Ergebnis „nicht krank“ ist, welche Diagnosen und Behandlungsvorschläge sollen denn da noch gekommen sein?
Dass der Pat. simuliert kann ebenso eine logische Schlussfolgerung der Ehefrau sein, wenn sie auf der einen Seite Schwere Symptome geschildert bekommt und von anderer Seite „nicht krank“
Hat der Doc wirklich selbst Simulant (bzw. der simuliert) gesagt, das wäre eine eigenständige Diagnose, deren Ursache nun wieder krankhaft (psychisch?) oder berechnend (fies!) sein kann.
Sofern eine psychische Krankheit vorliegt, die andere (die Ehefrau) gefährdet, dann müsste er andere Stellen informieren, nicht jedoch die Frau selbst. die würde es erst über Umwege erfahren, wenn der Gatte abgeholt wird und ggf eine neue Jacke von denen bekommt.
Dazu muss es aber schon eine sehr schlimme Erkrankung sein.
Wenn er die Frau nur vor dem Verhalten des eigenen Mannes warnen will.
Dann mag er das unter dem rechtfertigenden Notstand womöglich tun, das hängt dann aber sehr vom Einzelfall ab, ob dies wirklich gerechtfertigt ist.
Wird meist in Zusammenhang mit AIDS diskutiert, ob die Ehefrau vom Arzt des Mannes davon in Kenntnis gesetzt werden darf.
Ergebnis mal so, mal so. Für den Arzt bleibt es ebenfalls in beiden Fällen gefährlich. Informiert er die Frau, bringt ihn der MAnn vor den KAdi. Informiert er die Frau nicht und es passiert was, dann wird er von ihr vor den Kadi gezerrt.

Gruß B

Hallo.

Das könnte dem ersten Anschein nach eine Straftat sein:

http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Angezeigt werden kann diese Straftat bei jeder örtlichen Polizeidienststelle. Die Staatsanwaltschaft bezieht in solchen Fällen später automatisch die örtlich zuständige Ärztekammer in das Strafverfahren mit ein. Sofern das Straverfahren allerdings eingestellt werden sollte, kann man sich auch an die Ärztekammer wenden und Beschwerde gegen diesen Arzt einlegen.

Guten Tag,

erst mal vielen Dank für die Gedanken!
In diesem hypthetischen Fall hätte die Ehefrau lediglich den telefonischen Erstkontakt mit dem Arzt hergestellt da sich der Ehemann mit über 40°C Fieber dazu nicht in der Lage gesehen hätte.
Zum Arzt geschleift worden(im wahrsten Sinne) wäre er dann von einer Dritten Person, da die Notdienst habende Ärztin einen Hausbesuch ablehnt hätte.
Der Arzt hätte keine klare Diagnose gestellt und zwei verschiedene Therapien verordent (die einander widersprechen) nämlich ein antivirales Mittel (z.B. Tamiflu) und ein Antibiotikum.
Der Arzt hätte im Anschluss an die Behandlung die Ehefrau telefonisch über Behandlung, Medikation und ihre persönliche Meinung informiert, die beinhaltet dass der untersuchte Ehemann stark übertreibe und sich anstelle.
Wäre eine solche Information an die Ehefrau denn zulässig ohne vorheriges Einverständnis der Ehemanns, vielleicht weil die Ehefrau die „Auftraggeberin“ ist ?