Ärztlicher Behandlungsfehler

Hallo,

wie lang oder was für eine Frist gibt es,wenn man einen ärztlichen Behandlungsfehler zivilrechtlich gelten machen will. Vorfall: Mein Vater mußte letztes Jahr im März ins Krankenhaus,weil er Blut in Urin hatte. Nach zwei Tagen im Krankenhaus verschlechterte sich sein Gesundheitszustand dramatisch und die Ärzte sagten immer es ist alles ok.Da die Ärzte keine weitere Veranlassung sahen,meinen Vater weiterhin medizinisch zu behandeln,wurde er in einen Pflegeheim verlegt,wo er sich erholen soll.Da mir im Herbst die Sache so bunt wurde,beauftragte ich die zuständige Ärztekommission,die auch ein gerichtliches Gutachten veranlasste.In diesen Gutachten steht,das mein Vater während des Krankenhausaufendhalt einen Schlaganfall erlitten hat,und nicht behandelt bzw. bemerkt worden. Da mein Vater nunmehr ein Pflegefall ist,wird er wohl nicht mehr aus den Pflegeheim kommen. Was kann ich da unternehmen,das zumindesten die behandelden Ärzte für die Kosten des Pflegeheim aufkommen sollen,da der Gesundheitszustand nicht mehr hergestellt werden kann.

Hallo Latti2000,

die Frist beginnt ab Kenntnis des Behandlungsfehlers. Wann diese Frist genau endet kann ich nicht sagen, ich glaube es ist ein Jahr, aber das kann man Dir bei der Unabhängige Patientenberatung Deutschland sagen. Hier einmal der Link zur Unabhängige Patientenberatung Deutschland:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startse…
die Infos findest Du im ARD Ratgeber Recht unter dem folgenden Link:
http://www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~ui…
Für weitere Infos von vielen anderen Betroffenen kann die Folgende Seite noch Interessant sein: http://www.unfallopfer.de/forum/

Der Umgang mit Behandlungsfehlern ist leider als kriminell zu bezeichnen wo Vertuschung vor Schadensbegrenzung steht.

Entschuldigung war leider auch länger krank. Nach meinen Information muss man innerlab von 5 Jahren bei der Ärztkammer den Fall geltend machen. Und nach der Vermutung dass es sich um einen Ärztefehler handelt, hat man 10 Jahre Zeit. Die Zeiten könnten sich aber mittlerweile geändert haben und am sichersten ist immer über die Schlichtungsstelle bei der Ärztekammer, da dann keine Kosten für Euch anfallen.
LG Sabine