ärztlicher Dienst

Hallo die ARGE will mein Gutachten des ärztlichen Dienstes von 2007 erneuern lassen. Dafür hat sie mir einen Gesundheitsfragebogen zugesandt plus vorgefertigter Formulare in denen ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinde. In dem beigefügten Informationsblatt stand fett gedruckt das der ausgefüllte Fragebogen in einem verschlossenen Umschlag meiner Sachbearbeiterin der ARGE übereicht werden soll und diese den verschlossenen Umschlag weiterreicht an den ärztlichen Dienst. Dem habe ich Folge geleistet, jedoch hat meine Sachbearbeiterin den verschlossenen Umschlag geöffnet und den Fragebogen durchgelesen. Als ich sie daraufhin ansprach erwiederte sie das die aufgedruckte Adresse des Ärztlichen Dienstes nicht stimmt und abgeändert werden müsse. Das hat sie auch gemacht und den Fragebogen in einen Umschlag gesteckt und verschlossen. Ich finde das dieses Vorgehen gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen. Wie findet Ihr das und wo kann ich mich beschweren?

Hallo, falls Sie nicht ausdrücklich der Öffnung des Briefumschlags zugestimmt haben, ist dies in der Tat ein Datenschutzverstoß. Die Korrektur der Adresse hätte ja auch mithilfe eines Aufklebers erfolgen können.

Beschwerde ist möglich beim Teamleiter der Mitarbeiterin und/oder beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit .

Eine Bekannten von mir, die ich zum Abgabetermin begleitete, hatte ihren Umschlag für den Amtsäzrtlichen Dienst sehr aufwendig verschlossen. Die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur meinte auch, dass sie den Umschlag öffnen müsse um die richtigen Fragen für das Gutachten stellen zu können (die Anschrift war also in diesem Fall korrekt). Meine Bekannte verweigerte die Öffnung, woraufhin die Mitarbeiterin meinte (bzw. androhte, dass es dann länger dauern könnte, bis das Gutachten fertig sei und ohne das Gutachten könne über den Arbeitslosengeldantrag nicht entschieden werden. Meine Bekannte blieb bei ihrer Weigerung und der Umschlag wurde (zumindest solange wir noch im Büro waren) nicht geöffnet.

Offensichtlich scheint hier eine gewisse Systematik zu bestehen. Ob dies Absicht oder mangelnde Schulung der Mitarbeiter/innen ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Viele Grüße,

W.H.

Hallo,

nein, das ist auch nicht in Ordnung - dazu ist die Sachbearbeiterin nicht befugt. Sie hat gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen (die ihr bekannt sein dürften).

Du kannst (und solltest) dich schriftlich beim Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur und beim Datenschutzbeauftragten beschweren:
http://hartz.info/index.php?topic=4623.0

http://hartz.info/index.php?topic=32.0

LG

LG

hallo
Das im geschlossenen Umschlag geht die Sachbearbeiterin 1.,2.und 3. nichts an. Sie erfährt zeitig genug, was die Amtsärzte über dich schreiben.
Jedoch hätte sie den Umschlag, welcher NICHT an sie adressiert war NICHT öffnen dürfen.
Ich würde eine Dienstaufsichtsbechwerde wegen Verletzung der Schweigepflicht oder Vertrauensmißbrauch (musste mal googeln, wie man das nennt)zuerst an den Vorgesetzten, dann den Geschäftsfüherer und wenn das alles nichts nützt nach Nürnberg an die Zentrale (Herrn Weise). Hatte mit meinem Jungen ein ähnliches Problem. Hatte zwar Recht, habe mir aber keine Freunde gemacht.
Liebe Grüße

Hallo,

da die Mitarbeiterin für die Vermittlung zuständig ist und daher auch wissen muss, inwiefern du vermittlungsfähig bist und auf welche Einschränkungen sie achten muss, hat sie sich nicht falsch verhalten.

Beschweren kannst du dich jederzeit bei ihrem Teamleiter. Dass dieser das Verhalten jedoch ahndet, denke ich nicht, da sie sich ans Gesetz gehalten hat.

Gruß

Es ist ganz normal, denn der verschlossene Umschlag gilt nur für die Abgabe beim ärtlichen Dienst. normalerweise gibt es da gar keine Umschlag ! Im regelfall bekommst du den Bogen ausgehändigt und bringst ihn persönlich zurück. Wenn du es ihr zuschickst, muss sie ihn sogar öffnen und durchsehen, ob alle Unterschriften drauf sind, sonst kriegt sie das nämlich vom ärztlichen Dienst prompt ohne Terminvergabe zurück auf den Schreibtisch! Also das Vorgehen ist völlig richtig und normal! Und außerdem:
Wenn sie Deine Leiden gut kennt, dann kann sie dich am richtigsten beraten und dir die Arbeit raussuchen die am besten zu dir passt! Meinst Du nicht auch !?

Gruß Gwen

Ich habe bei dem bundesbeauftragten für Datenschutz angerufen und den Sachverhalt geschildert. Die Dame sagte mir das die Sachbearbeiterin den Umschlag nicht öffnen durfte. Da steht ja auch drauf „Ärztlicher dienst“ und die Vermittlungsfachkraft vom Jobcenter gehört nicht zum ärztlichen dienst. Außerdem muß ich meine Ärzte nicht von der schweigepflicht entbinden das ist freiwillig.

Ich habe bei dem bundesbeauftragten für Datenschutz angerufen und den Sachverhalt geschildert. Die Dame sagte mir das die Sachbearbeiterin den Umschlag nicht öffnen durfte. Da steht ja auch drauf „Ärztlicher dienst“ und die Vermittlungsfachkraft vom Jobcenter gehört nicht zum ärztlichen dienst. Außerdem muß ich meine Ärzte nicht von der schweigepflicht entbinden das ist freiwillig
Hallo,

da die Mitarbeiterin für die Vermittlung zuständig ist und
daher auch wissen muss, inwiefern du vermittlungsfähig bist
und auf welche Einschränkungen sie achten muss, hat sie sich
nicht falsch verhalten.

Beschweren kannst du dich jederzeit bei ihrem Teamleiter. Dass
dieser das Verhalten jedoch ahndet, denke ich nicht, da sie
sich ans Gesetz gehalten hat.

Gruß