Hallo,
seeehr schwammig. Da es sowieso schwer ist einen Kunstfehler nachzuweisen wird es hier geradezu unmöglich sein weil das Verhalten seitens der Patientin suboptimal war und auch keum nachweisbar sein dürfte daß der Arzt über alle Abläufe im Bilde war.
Also nehmen wir mal an, eine 81jährige Frau, noch allein in
ihrer Wohnung lebend, leidet seit Jahren an starkem
Bluthochdruck. Dem Arzt ist bekannt, dass sie mit ihren
Medikamenten „experimentiert“. Manchmal nimmt sie gar nichts,
manchmal die doppelte Menge.
Ganz schlecht… Aber „der Wille des Patienten ist beachtlich“, deswegen kann er wenig tun außer darauf hinzuweisen daß es wichtig ist den Blutdruck gut einzustellen.
Nun bekommt sie eines Tages starke Kopfschmerzen, die nach
kurzer Zeit wieder verschwinden. Im Anschluss daran erbricht
sie über mehrere Tage.
Das MUSS einen natürlich an „raumforderne Prozesse“ im Kopf denken lassen (Hirnblutung etc.). Fatalerweise wurde es tagelang nicht wahrgenommen - was man dem Arzt nicht ankreiden kann, denn der war bis hier ja gar nicht im Spiel.
Erst am dritten Tag versteht die Familie, dass hier ein Arzt
benötigt wird (zunächst wurde eine Magen-Darm-Geschichte
angenommen).
Der Hausarzt kommt. Es gelingt ihm durch eine einmalige
Medikamentengabe den Blutdruck kurzfristig (für einige
Stunden) auf ein normales Maß zu senken.
Als der Blutdruck wieder steigt, erleidet die Patientin einen
Kleinhirninfarkt.
Wer sagt aber bzw. wie will man beweisen daß es nicht schon in den Tagen zuvor passiert ist? Das wird man nie beweisen können. Und es ist nicht nur ein Problem des Nachweises, sondern die Frage stellt sich ja wirklich…
Nach Einlieferung in die Klinik wird festgestellt, dass ein
Blutdruck von 160:90 gerade noch ausreicht, um neurologische
Ausfallerscheinungen zu verhindern.
Schon bei 150:90 kann die Patientin nicht mehr verständlich
sprechen.
Und nun meine Frage:
Hätte bei dieser Vorgeschichte dem Hausarzt nicht klar sein
müssen, dass er mit dieser einmaligen Medikamentengabe den
Blutdruck nicht extrem absenken DARF? Oder hätte er erkennen
müssen, dass eine Einweisung in die Klinik notwendig ist?
Vielleicht ja, vielleicht nein. Man müßte dem Arzt nachweisen daß er zwingend erkennen konnte daß diese oder jene Maßnahme nötig ist. Das dürfte aber sehr schwer sein weil der Arzt kaum verantwortlich gemacht werden kann für Fehler oder Ungeschicklichkeiten, die die Patienten oder ihre Familie begehen. Legerer Umgang mit „Blutdruckmedikamenten“ steigert die sowieso immer vorhandenen Gefahren des zu hohen Blutdrucks um so mehr.
Da jetzt ein klares Fehlverhalten des Arztes nachzuweisen dürfte unmöglich sein und läßt sich auch anhand der Beschreibung nicht unbedingt unterstellen. Sowas fällt wohl am ehesten in die Kathegorie „leider schlecht gelaufen“ - so traurig das ist.
Gruß,
MecFleih