Ärztlicher Kunstfehler?

Hallo Leute,

ich möchte Euch mal einen Fall schildern und hätte gerne Eure Meinung, ob es sich hier um einen ärztlichen Kunstfehler handelt:

Also nehmen wir mal an, eine 81jährige Frau, noch allein in ihrer Wohnung lebend, leidet seit Jahren an starkem Bluthochdruck. Dem Arzt ist bekannt, dass sie mit ihren Medikamenten „experimentiert“. Manchmal nimmt sie gar nichts, manchmal die doppelte Menge.

Nun bekommt sie eines Tages starke Kopfschmerzen, die nach kurzer Zeit wieder verschwinden. Im Anschluss daran erbricht sie über mehrere Tage.

Erst am dritten Tag versteht die Familie, dass hier ein Arzt benötigt wird (zunächst wurde eine Magen-Darm-Geschichte angenommen).

Der Hausarzt kommt. Es gelingt ihm durch eine einmalige Medikamentengabe den Blutdruck kurzfristig (für einige Stunden) auf ein normales Maß zu senken.

Als der Blutdruck wieder steigt, erleidet die Patientin einen Kleinhirninfarkt.

Nach Einlieferung in die Klinik wird festgestellt, dass ein Blutdruck von 160:90 gerade noch ausreicht, um neurologische Ausfallerscheinungen zu verhindern.

Schon bei 150:90 kann die Patientin nicht mehr verständlich sprechen.

Und nun meine Frage:
Hätte bei dieser Vorgeschichte dem Hausarzt nicht klar sein müssen, dass er mit dieser einmaligen Medikamentengabe den Blutdruck nicht extrem absenken DARF? Oder hätte er erkennen müssen, dass eine Einweisung in die Klinik notwendig ist?

Danke
S

Hi!

Der Hausarzt kommt. Es gelingt ihm durch eine einmalige
Medikamentengabe den Blutdruck kurzfristig (für einige
Stunden) auf ein normales Maß zu senken.
Als der Blutdruck wieder steigt, erleidet die Patientin einen
Kleinhirninfarkt.

Und was war dazwischen? In den ganzen Stunden?
In der Zwischenzeit müßte doch theoretisch die Zeit gewesen sein für ihre regulären Blutdrucktabletten? Hat sie die nicht eingenommen? Hat der Arzt darauf hingewisen, daß sie sie unbedingt einnehmen sollte?

Ich frage das nur, um die Situation genauer zu verstehen.

Und nun meine Frage:
Hätte bei dieser Vorgeschichte dem Hausarzt nicht klar sein
müssen, dass er mit dieser einmaligen Medikamentengabe den
Blutdruck nicht extrem absenken DARF? Oder hätte er erkennen
müssen, dass eine Einweisung in die Klinik notwendig ist?

Bei den Symptomen würd ich sagen, daß eine Einweisung auf jeden Fall notwendig gewesen wäre! Plötzliche Kopfschmerzen und Erbrechen zusammen mit bekanntem Bluthochdruck können auf eine Hirnblutung hinweisen. Da hätten eigentlich die Alarmglocken schrillen müssen…

Ähm, eigentlich wollte ich euch nun raten, die Sache zu melden und überprüfen zu lassen, ob der Arzt wirklich falsch gehandelt hat - doch zu meiner Schande muß ich gestehen, daß ich gar nicht so genau weiß, wie der entsprechende Weg dafür ist *hmpf*
Meine Anlaufstellen wären die Ärztekammer des Bundeslandes, in dem ihr lebt und/oder die Krankenkassen - aber vielleicht weiß jemand, wie es richtig geht :wink:

Ich wünsch der Dame jedenfall gute Besserung!

Gruß,
Sharon

Hallo Susanne,

die alte Dame tut mir Leid, ihr Schicksal ist wirklich schlimm. Die mitgeteilten Daten reichen allerdings nicht aus, einen Behandlungsfehler auszuschließen oder zu bestätigen.
Wenn jemand einen Behandlungsfehler vermutet und ahnden möchte, kann er sich an die Krankenkasse wenden (die hat natürlich Interresse dran, die entstehenden Kosten für die stationäre Behandlung ersetzt zu bekommen), oder er wendet sich an die kassenärztliche Vereinigung, die interessieren sich mehr für einen Fehler im Behandlungsablauf.
Ob einem Arzt ein Verschulden nachzuweisen ist, wird dann zunächst mal ein Schiedsgericht prüfen.
Günther C. sollte darüber mehr wissen.
Der alten Dame gute Besserung
synapse

Hallo Susanne

Manchmal nimmt sie gar nichts,
manchmal die doppelte Menge.

Wer bei bekanntem Bluthochdruck unregelmäßig seine diesbezüglichen Medikamente nimmt, riskiert einen Schlaganfall/Hirninfarkt etc.
Das wurde ihr wahrscheinlich gesagt.
Für 81 ist es relativ lange gutgegangen. Ein recht hohes Lebensalter. Hier scheint mir kein Kunstfehler vorzuliegen. Genaueres kann man aus der Ferne aber nicht sagen. Das ist Dir ja klar, Du wolltest offenbar nur von uns eine „gefühlte“ Einschätzung. Soweit okay.
Gruß,
Branden

Hallo,

seeehr schwammig. Da es sowieso schwer ist einen Kunstfehler nachzuweisen wird es hier geradezu unmöglich sein weil das Verhalten seitens der Patientin suboptimal war und auch keum nachweisbar sein dürfte daß der Arzt über alle Abläufe im Bilde war.

Also nehmen wir mal an, eine 81jährige Frau, noch allein in
ihrer Wohnung lebend, leidet seit Jahren an starkem
Bluthochdruck. Dem Arzt ist bekannt, dass sie mit ihren
Medikamenten „experimentiert“. Manchmal nimmt sie gar nichts,
manchmal die doppelte Menge.

Ganz schlecht… Aber „der Wille des Patienten ist beachtlich“, deswegen kann er wenig tun außer darauf hinzuweisen daß es wichtig ist den Blutdruck gut einzustellen.

Nun bekommt sie eines Tages starke Kopfschmerzen, die nach
kurzer Zeit wieder verschwinden. Im Anschluss daran erbricht
sie über mehrere Tage.

Das MUSS einen natürlich an „raumforderne Prozesse“ im Kopf denken lassen (Hirnblutung etc.). Fatalerweise wurde es tagelang nicht wahrgenommen - was man dem Arzt nicht ankreiden kann, denn der war bis hier ja gar nicht im Spiel.

Erst am dritten Tag versteht die Familie, dass hier ein Arzt
benötigt wird (zunächst wurde eine Magen-Darm-Geschichte
angenommen).

Der Hausarzt kommt. Es gelingt ihm durch eine einmalige
Medikamentengabe den Blutdruck kurzfristig (für einige
Stunden) auf ein normales Maß zu senken.

Als der Blutdruck wieder steigt, erleidet die Patientin einen
Kleinhirninfarkt.

Wer sagt aber bzw. wie will man beweisen daß es nicht schon in den Tagen zuvor passiert ist? Das wird man nie beweisen können. Und es ist nicht nur ein Problem des Nachweises, sondern die Frage stellt sich ja wirklich…

Nach Einlieferung in die Klinik wird festgestellt, dass ein
Blutdruck von 160:90 gerade noch ausreicht, um neurologische
Ausfallerscheinungen zu verhindern.

Schon bei 150:90 kann die Patientin nicht mehr verständlich
sprechen.

Und nun meine Frage:
Hätte bei dieser Vorgeschichte dem Hausarzt nicht klar sein
müssen, dass er mit dieser einmaligen Medikamentengabe den
Blutdruck nicht extrem absenken DARF? Oder hätte er erkennen
müssen, dass eine Einweisung in die Klinik notwendig ist?

Vielleicht ja, vielleicht nein. Man müßte dem Arzt nachweisen daß er zwingend erkennen konnte daß diese oder jene Maßnahme nötig ist. Das dürfte aber sehr schwer sein weil der Arzt kaum verantwortlich gemacht werden kann für Fehler oder Ungeschicklichkeiten, die die Patienten oder ihre Familie begehen. Legerer Umgang mit „Blutdruckmedikamenten“ steigert die sowieso immer vorhandenen Gefahren des zu hohen Blutdrucks um so mehr.

Da jetzt ein klares Fehlverhalten des Arztes nachzuweisen dürfte unmöglich sein und läßt sich auch anhand der Beschreibung nicht unbedingt unterstellen. Sowas fällt wohl am ehesten in die Kathegorie „leider schlecht gelaufen“ - so traurig das ist.

Gruß,

MecFleih

Servus Synapse,

nur so unter uns Pfarrerstöchtern: was würdest Du sagen, wenn jetzt zu allem anderen die Krankenkasse auch noch anfangen würde, sich auf DIESEM Gebiet einzumischen?

WENN etwas ein Kunstfehler ist (heißt heute Falschbehandlung), oder sein könnte, handelt es sich um ein strafbares Delikt. Für die Ermittlung und Verfolgung solcher Delikte haben wir die Staatsanwaltschaften. Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Man muß also zum Staatsanwalt gehen und eine Anzeige wegen Körperverletzung machen. Die Ärztekammern tun da gar nichts, haben auch keinen hoheitlichen Auftrag dazu. Dasselbe gilt selbstverständlich für die Krankenkassen.

Risiko: wenn keine Substanz in der Anzeige ist, kann es auch mal üble Nachrede sein. Die ist auch strafbar. Und inwieweit ein ‚öffentliches Interesse‘ angenommen wird, kann variabel sein.

Mehra sog i ned, weil sonst kumm i ins Juristenbrett.

Kai

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