ärztlicher Schweigepflicht

Hallo,

an wen kann sich man wenden, wenn ein Arzt sein ärztlicher schweigepflicht vergisst und offen über seine Patienten plaudert?
Es handelt sich in diesem Fall und einen Schönheitschirurgen, der im Freundenkreis über die Patienten erzählt und sogar vorher und nachher Fotos der Patienten zeigt.
Kann man was dagegen tun?

Vielen Dank

Hi!

an wen kann sich man wenden, wenn ein Arzt sein ärztlicher
schweigepflicht vergisst und offen über seine Patienten
plaudert?

Hier sollte man differenzieren:
ein Arzt darf durchaus über einzelne Fälle sprechen - jedoch darf aus seinem Gesagten keinesfalls ein Rückschluß auf eine bestimmte Person zu erkennen sein.
Im Dorf über eine Beinoperation zu sprechen, wo nur einer mit Beingips rumläuft, fällt auch unter diese Klausel.

Es handelt sich in diesem Fall und einen Schönheitschirurgen,
der im Freundenkreis über die Patienten erzählt und sogar
vorher und nachher Fotos der Patienten zeigt.

Oftmals stimmen die Patienten der Veröffentlichung solcher Vorher-Nachher-Fotos auch zu (ggfs. mit Verfremdung)! In den Freundeskreis gehört sowas jedoch trotzdem nicht.

Kann man was dagegen tun?

An die zuständige Ärztekammer (je nach Bundesland) wenden.

Gruß,
Sharon

Hallo!

An die zuständige Ärztekammer (je nach Bundesland) wenden.

Oder einfacher: wie bei anderen Straftaten auch an die Polizei oder Staatsanwaltschaft (§ 203 StGB).