Hallo ihr Allwissenden,
Folgender Fall stellt sich dar.: Arbeiter XY der schon seit 26 Jahren in ein und dem selben Betrieb Arbeitet hat seit 10 Jahren Probleme mit dem Rücken(schwer heben-langes stehen) unter anderem auch schon einen Bandscheibenvorfall-nicht Operriert. Nun war er von Februar 05-Februar 06
deswegen im Krankenstand und auch zur"Reha". Danach ging es ihm wieder soweit ganz gut. Weil aber in der Firma wo er Arbeitet immer Überstunden
verlangt werden hat er sich in der Reha von einem Arzt ein Attest ausstelen lassen wo darauf hingewiesen wird das zum Erhalt der Gesundheit von XY von Überstunden möglichst abzusehen sei. Arbeiter XY macht aber dennoch ab und an Überstunden um nicht in Ungnade zu fallen.
Aber manchmal ist er dazu nicht in der Lage,mit zunehmender Arbeitszeit
nehmen auch seine Beschwerden wieder zu, und er lehnt es dann unter Hinweiss des Ärztlichen Attest ab Überstunden zu machen.Kann Arbeiter XY sich auf so ein Attest Berufen oder muß er Überstunden leisten?
Ps. Die Normale Arbeitszeit beträgt 36 Stunden, es werden jedoch seit 2 Jahren 40 Wochenstunden gearbeitet, in 3 Schichten.
Danke für eure Mühe
Hallo!
War er jemals beim Arbeitsmedizinischen Zentrum und hat Untersuchungen machen lassen, die auf seinen Arbeitsplatz abgestimmt sind?
Es gibt ja bestimmte Verodungen, Bildschirmarbeitsplätze z. B. unterliegen auch einer.
Wenn hier schon Untersuchungen gelaufen sind, dann müßte der Gesundheitszustand ja bereits aktenkundig sein.
Nur ein Attest vom HA hilft m. E. nicht.
Gruß
Carmen
Hallo Carmen,der Arbeitsplatz an einer Maschine läßt sich nur bedingt
bis gar nicht umgestalten. Beim Rüsten bzw.der Überwachung muß XY nun halt mal stehen-bis zu 8 Stunden Täglich. Setzen nur mal für ne Minute
am Stück-zwecks Qualitäts Überwachnung.
Ja und wo soll der Gesundheistzustand Aktenkundig sein?
XY bekam während des 1 Jährigen Krankenstandes auf Antrag eine Behinderung von 20 Anerkannt. Das Attest wurde nicht vom Hausarzt,sondern vom Arzt(LVA) in der Kur ausgestellt.
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Hi!
Ja und wo soll der Gesundheistzustand Aktenkundig sein?
Z. B. beim AMZ. Oder beim Betriebsarzt, falls vorhanden. Wir schicken unsere MA (Büroang. + Fahrer) regelmäßig dorthin.
Gruß
Carmen
Hallo Carmen,der Gesundheitzzustand ist bei der LVA beim Versorgungsamt und sonstigen Ärzten und natürlich bei der Geschäftsleitung bekannt. Es gibt zwar einen „Betriebsarzt“ aber eher Formell-ist seit Jahren nicht im Betireb gesehen worden.
Aber das Beantwortet die Frage nicht- was gibt es für Möglichkeiten um sich von Überstunden befreien zu lassen bzw. nur nach Körperlicher verfassung Überstunden zu leisten?
Ps. Auch der „Betriebsrat“ ist nur Formell-hat überhaupt keinen
Einfluss auf irgend etwas!
Mfg
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Hallo!
Von Mehrarbeit befreit werden können Schwerbehinderte lt. § 124 SGB IX.
Aber er hat ja nur einen GdB von 20 oder?
Leider kann ich Dir wohl nicht wirklich helfen…
Gruß
Carmen
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Hallo,
ich bin zwar nicht allwissend, aber der betroffene AN sollte sich mal den Absatz 2 des § 84 SGB IX anschauen, der für ALLE AN gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
Dieses betriebliche Eingliederungsmanagement ist verpflichtend, wenn die Vorraussetzungen gegeben sind. Dann kann z. B. die Überstundenproblematik angesprochen werden. Auch für Steharbeitsplätze an Maschinen kann es z. B. im Einzelfall Rückenstützen geben. Das wissen z. B. diese „Servicestellen“.
Allein mit ärztlichem Attest kommt der AN nicht weiter, sondern riskiert höchstens erst recht die Kündigung.
&Tschüß
Wolfgang
Kündigung droht
Hallo,
aus meiner Sicht muss der AN hier sehr aufpassen. Offensichtlich kann er seine Leistung, zu der Erbringung er sich vertraglich verpflichtet hat, gar nicht mehr erbringen. Nicht nur der AG hat Pflichten, der AN hat es auch. Und es ist ihm doch wohl zuzumuten, sich nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen, idealer Weise im bisherigen Betrieb. Aber wenn nicht, dann nicht. Auch wenns hart klingt: Was kann der AG dafür, wenn der AN gesundheitlich nicht mehr kann?
Dauernde Überstunden sind für den einen ein Graus, für den anderen ein Segen. Wenn er nicht will, muß er die nicht hinnehmen.
VG
T.
Hallo,
ich will nur mal kurz darauf hinweisen, dass, wie u.a. hier behauptet wurde, „was der AG für die Gesundheit seines AN kann“ eingehen… ER KANN EINE MENGE DAFÜR… zumal der AN hier bereits 26 Jahre im Unternehmen ist!!
Der Unfallversicherungsträger hat für die Sicherheit am Arbeitsplatz durch Unfallfallverhütungsvorschriften (§ 15 SGB VII) sowie Beratung bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 17 Abs. 1 SGB VII) zu leisten! Das scheint mir hier mal sehr angebracht -falls es noch nicht geschehen ist, in den zumindest letzten 10 Jahren-.
Nach § 21 Abs. 1 SGB VII …ist der Unternehmer für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von … arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie wie für eine wirksame erste Hilfe verantwortlich.
Denn sollte es zu einer Krankheit aufgrund mangelhaft ausgestatteter Arbeitsplätze kommen, zahlt erstmal die Krankenkasse und die Solidargemeinschaft wird belastet. Aktuelles Medienthema - letztlich steigen die KK Beiträge…
Hoffe etwas neue Eindrücke und vorallem Hilfe rübergebracht zu haben. alles Gute