Hat jemand Erfahrung bei Ärztliche Gutachten vom Medizinischen
Dienst der Krankenkasse ?
Kann ich dagegen Einspruch oder Wiederspruch einlegen wenn ich
der Meinung bin das dieser inhantlich nicht korrekt ist oder
unvollständig ist?
Anlaß ist „Begutachtung“ durch den MDK in Bonn. Hier wurde ich binnen 10 Minuten von einer mir unbekannten Person (Ärztin) durch Frage und Antwortspiel angeblich „Begutachtet“. Auf meine Frage warums ie nicht die Unterlagen von meiner Krankenkasse(Barmer)hätte, dort steht alles drinn, sagte sie das sie nur die Unterlagen vom Arbeitgeber, Stellenbeschreibung usw. hätte. Für mich nicht nachvollziehbar, den ich erzähle nicht einer mir fremdem Personen meine ganz persönlichen gesundheitlichen Probleme usw.?
Als ich das „Ärztliche Gutachten“ von meinen Arzt vorgelesen bekam, konnte ich das nicht glauben auf was das reduziert war. Mein Therapierender Arzt konnte das ebenso wenig wie ich verstehen. Ich habe meiner „Case-Managering“ telefonisch mitgeteilt, das ich mit diesen Gutachten nicht einverstanden bin und auch nicht akzeptiere.
Können mir Konsequenzen oder Represalien von Krankenkasse(Barmer)entstehen. Muß ich weitere Schitte unternehmen, damit dieses Gutachten nicht mit meinen REHA Antrag (ist von der Kasse angefordert worden) verwendet wird und womit muß ich rechnen?
Vielen Dank für Euren Rat.
Hallo,
was sagt denn das Gutachten aus - wird der reha-Antrag befürwortet oder wird er abgelehnt ?
Ob Sie gegen das Gutachten einen Widerspruch einlegen können, das glaube ich weniger. Das Gutachten wurde im Auftrag der Kasse erstellt, d.h. die Kasse stützt ihre Entscheidung eben auf dieses Gutachten.
Sollten Sie mit der Entscheidung der Kasse nicht einvestanden sein, können Sie gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen.
Begründen können Sie den Widerspruch ggf. damit dass die Aussagen im MDK-Gutachten nicht dem entsprechen, wass sie während der Untersuchung durch den MDK empfunden haben. Die Kasse wird ggf. eine erneute Begutachtung vornehmen lassen, diesmal von einem anderen MDK-Arzt.
Gruß
Czauderna
Das Gutachten hat bei mir den Eindruck gemacht, das es nicht
Neutral geschrieben worden ist und eher eine Anzweiflung der
AU Meldung Seitens des AG oder der Kasse gewesen ist.
Es war nur auf den Arbeitsplatz/Umfeld bezogen und in keinster
Weise ernsthaft mit der Krankheit befaßt. In 10 Minuten und
entsprechend Voreingenommen kam sie zu der Feststellung, das eine
AU begründet ist. Allerdings oberflächlich beschrieben wie oben
schon angegeben. Meine Ärzte und der mich seit Monaten behandelnde Psychotherapeut hat dafür Stunden gebraucht um die wahre Ursache festzustellen und zusätzlich entsprechend Medikamente zu verordnen. Das wiederrum ist mit keiner Silber erwähnt. Jetzt nach zig Monaten, komm auf einmal kommt im neuen Gutachten der nach „Aktenlage“ erstellt
worden ist, das dringenst eine med. REHA empfohlen wird.
Der MDK sollte unabhängig, sachlich und neutral arbeiten.
Das geht anscheinend nicht, wenn so eine Einrichtung von den
Kassen bezahlt wird und deren Erwartungshaltung offensichtlich ist.
Ich möchte aber in eine REHA-Klinik die für die entsprechende
Erkrankung qualifiziert ist und nicht in irgendeine die auf etwas
ganz anderes Qualifiziert ist. Dafür ist es aber notwendig das ein
Reeller ärzticher Befund erstellt wird und nicht irgend etwas nach
Aktenlage und hauptsächlich AG oder Kassenfreundlich. Das hilft mir
nicht wirklich weiter, da ich gerne baldigst wieder arbeiten gehen
möche. Aber wieder vollständig Gesund !
Hallo,
sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Wichtig für Sie ist, dass der MDK eine Reha-Massnahme für Sie erforderlich hält - das sollten Ihnen wirklich erstmal genügen. Wollen Sie einem Medizinier vorschreiben wie er ein „Gutachten nach Aktenlage“ erstellen muss.
Noch einmal - er arbeitet nicht in Ihrem Auftrag sondern im Auftrag der Kasse, die ihn gefragt hat, ob die Unterlagen es hergeben dass er aus medizinischer Sicht diesen Antrag befürworten kann und er konnte.
Damit ist der MDK jetzt erstmal aus dem Spiel.
Wer ist Kostenträger der Reha-Massnahme - die Krankenkasse ??
Wenn ja, dann haben Sie die Möglichkeit in Verbindung mit Ihrem behandelnden Arzt und der Kasse eine geeignete Reha-Einrichtung auszusuchen - Sie sehen, Sie können dort mitwirken.
Ist dagegen die Rentenversicherung der Kostenträger ist es etwas komplizierter - da können Sie erst etwas „unternehmen“ wenn Ihnen der Namen der Reha-Klinik bekannt ist und deren Behandlungsschwerpunkte recherchieren können - auch dort können Sie ggf. (unter Einschaltung Ihres Arztes) eine Korrektur beantragen.
Fazit - was Ihr Problem ist oder zum Problem werden könnte hat vordergründig nichts mit dem MDK-Gutachten zu tun.
Gruß
Czauderna
Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage war eingentlich darauf bezogen, was ich unternehmen kann wenn ich mit einen Ärztlichen Gutachten des MdK nicht einverstanden bin und meine behandelnde
Ärzte auch dieser Meinung sind. Ohne dem MdK etwas zu wohlen oder Vorschriften machen zu wohlen, so denke ich doch gewisse Rechte
zu haben oder bin ich ohne Rechte?
Ich bin als Kassenversicherter auch Kunde, auch wenn es mir
manchmal nicht so vorkommt. Das mit der REHA habe ich meinen Arzt
zu verdanken durch seinen erneuten Hinweis auf den Befund.
Der Kostenträger für die REHA wird vorrausichtlich die Rentenversicherung sein, steht aber noch nicht endgültig fest.
Vielen Dank für Ihre erklärung.
*Closed*