Habe ich eine Möglichkeit meinen Nachbarn zu zwingen Baumäste zu entfernen, die in großer Höhe und mehrere Meter auf mein Grundstück ragen? Sie beschmutzen seit vielen Jahren das Dach meines Geräteschuppens, verstopfen dort die Regenrinne und drohen in den kommenden jahren abzubrechen und auf das Dach zu stürzen. Der Eigentümer ignoriert beharrlich meine Bitte.
Hallo,
ich habe ein Urteil des Landgericht Coburg beigefügt.
Demnach gehe ich davon aus, dass Äste bis zu einer Höhe von 5 Meter beschnitten werden müssen.
Sollten sich die Äste darüber befinden, dann nicht!
Weiterhin kommt es darauf an, um welchen Baum es sich handelt (geschütz oder nicht).
Hier der Link:
http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/zur-fra…
Sollten die Äste eine Gefahr darstellen, so ist es natürliche möglich, gerichtlich eine Beschneidung zu erzwingen. Die Gefahr muss auch nachvollziehbar und gerichtlich überprüfbar sein.
Ich hoffe ich konnte helfen!
Grüße
=================================== 27.05.2010 =====
deichen Antwortet,
dieses Problem habe ich auch als Eigentümer mit Grenzbebauung.
Nun wir haben das Hessische Nachbarrecht, dieses deviniert Abstände zur Grenze, die Höhe der Bepflanzung, Einspruch nur bis 3,00 m Höhe schriftlich, danach nur noch bei Begründung.
Gründe sind: Lichtmangel, Wasser im Grenzbereich, Kanalversopfung, Windbruch/Sturmschäden, Grenzverletzung Zaun,oder ähnliches.
Weiter die Möglichkeit vor Gerichtsverfahren oder Strafanzeige, die Kommune hilft mit Vermittlung beide Parteien werden von einem offiziellen Schiedsamt geladen und dies hilft in der Regel.
Ich denke das erst ein Ast abbrechen und etwas beschädigen müsste, bevor du da etwas unternehmen kannst. Im Zweifelsfall bleibt dir noch der Gang zu einem Anwalt.