AfA

Hallo,

ich weiss es nicht ob ich hier richtig bin, aber ich lerne gerade und hab so eine Frage:

Bei Ermittlung des (ordentl.) Betriebsergebnisses ist AfA mit 18.700.
In Anhang stehen noch Erläuterung dazu:

  1. Afa aufgrund steuerlicher Sondervorschriften 3.000
  2. auf Immaterielle Vermögensgegenstände 1.600
  3. außerplanmäßige Afa 1.200

Kann mir jemand sagen warum Nr. 1. und 3. abgezogen weden muss?

Wäre sehr dankbar.

Kann mir jemand sagen warum Nr. 1. und 3. abgezogen weden
muss?

…also, es wird nicht abgezogen. Es muss nach §§ 284, 285 HGB gesondert angegeben werden, weil sie entweder auf rein steuerlichen Vorschriften beruhen (Stichwort „Umgekehrte Maßgeblichkeit“) oder weil sie das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beeinflussen (§ 285 Nr. 5 und 6 sind es hier, es gibt aber noch andere Anhangsangaben, die Pflicht sind.)

Mein Gott, was für ein Bandwurmsatz.

O, vielen Dank