AfA Abschreibung Kleinunternehmer und fremnd Kfz

Hallo liebe Expterten,

mal angenommen, jemand ist im Hauptberuf Sozialversicherungspflichtig angestellt und betreibt nebenberuflich ein Gewerbe (Handelsvertreter) nach §19 Umsatzsteuergesetz (Kleinerwerbstätig). Dieser jemand hat ein Auto im Besitzt, dass auf die Ehefrau zugelassen ist und die Ehefrau selbst ist auch VN bei der Kfz Versicherung. Welche steuerlichen Möglichkeiten hat er die Ausgaben geltend zu machen?

Das Kfz wird nachweislich zu mehr, bzw. zu genau 50% gewerblich genutzt, da die Arbeitsstelle nur wenige km entfernd ist und teilweise Bus / Bahn genommen werden um an die Arbeit zu kommen. Die Ehefrau ist zu Hause!

Auto wurde am 04.04.2007 Zugelassen und am 16.11.2007 vom Ehemann gekauft für 33600€. Bruttolistenpreis waren 41000€. Ab 12.05.2009 war nur noch 1 Auto im Besitz der Familie (Auto der Frau)!

Wie kann man das Auto Buchalterisch ins Anlagevermögen bekommen? Muss man das überhaupt? Kann man die 1% Regelung anwenden? Wie wird das Gebrauchtfahrzeug abgeschrieben?

Steuererklärung 2010 noch offen :smile:

Finanzamt direkt ist bei der Frage komplett ausgestiegen, zwei Anrufe, zwei Meinungen! Willkommen in der STEUERHÖLLE Deutschland…

Gruß

Markus Schulz

Hallo

Wie kann man das Auto Buchalterisch ins Anlagevermögen
bekommen? Muss man das überhaupt?

Alternative:
Liste der für das Gewerbe gefahrenen km und das mal 0,30 €/km.
= Einfachste und schnellste Lösung

Steuererklärung 2010 noch offen :smile:

. :smile:

Gruß JK

Guten Tag,

Hört sich recht gut an. Wie kann man die fahrten nachweisen. Muss man dazu das berüchtigte Fahrtenbuch schreiben oder könnte man z.B. den Kalender aus Outlook ausdrucken mit der KM entfernung etc.?

Gruß

Markus

Guten Tag,

Hört sich recht gut an. Wie kann man die fahrten nachweisen. …

Eine Excelliste (Datum; Zeit von-bis; Ziel/Zweck; km)
oder gar eine handgeschriebene Liste der einzelnen Fahrten für die Selbstständigkeit
sollte reichen.

Gruß
JK