Hallo liebe Expterten,
mal angenommen, jemand ist im Hauptberuf Sozialversicherungspflichtig angestellt und betreibt nebenberuflich ein Gewerbe (Handelsvertreter) nach §19 Umsatzsteuergesetz (Kleinerwerbstätig). Dieser jemand hat ein Auto im Besitzt, dass auf die Ehefrau zugelassen ist und die Ehefrau selbst ist auch VN bei der Kfz Versicherung. Welche steuerlichen Möglichkeiten hat er die Ausgaben geltend zu machen?
Das Kfz wird nachweislich zu mehr, bzw. zu genau 50% gewerblich genutzt, da die Arbeitsstelle nur wenige km entfernd ist und teilweise Bus / Bahn genommen werden um an die Arbeit zu kommen. Die Ehefrau ist zu Hause!
Auto wurde am 04.04.2007 Zugelassen und am 16.11.2007 vom Ehemann gekauft für 33600€. Bruttolistenpreis waren 41000€. Ab 12.05.2009 war nur noch 1 Auto im Besitz der Familie (Auto der Frau)!
Wie kann man das Auto Buchalterisch ins Anlagevermögen bekommen? Muss man das überhaupt? Kann man die 1% Regelung anwenden? Wie wird das Gebrauchtfahrzeug abgeschrieben?
Steuererklärung 2010 noch offen
Finanzamt direkt ist bei der Frage komplett ausgestiegen, zwei Anrufe, zwei Meinungen! Willkommen in der STEUERHÖLLE Deutschland…
Gruß
Markus Schulz