AFA Abschreibung oder Büroartikel?

Hallo

Ein Freund von mir betreibt ein kleines Geschäft, nun hat er sich für seine eigene Buchhaltung etc. ein neues Notebook für ca 1200,- € zu gelegt, da er dieses für sein Geschäft benötigt, ob sein Geschäft in 2 oder 3 Jahren noch besteht, steht wohl in den Sternen, nun fragt er sich, soltte er dieses Notebook als einmalige Ausgabe Vorsteuern oder auf 7 Jahre auf AFA Abschreiben?
Mit dem gedanken zur aller beiden Varianten zur Absetzung ist da wohl nicht drinne?

Was sollte er machen?

hallo,

steuerrecht ist kein wunschkonzert…

das notebook muss aktiviert werden zum nettopreis (ust-pflicht vorausgesetzt/ Vosteuer sofort abzugsfähig) und wird auf 3 jahre (richtwert ggfs. länger o. kürzer)abgeschrieben - wie kommste denn auf 7 jahre ?

gruß vom inder

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hallo,

steuerrecht ist kein wunschkonzert…

das notebook muss aktiviert werden zum nettopreis (ust-pflicht
vorausgesetzt/ Vosteuer sofort abzugsfähig) und wird auf 3
jahre (richtwert ggfs. länger o. kürzer)abgeschrieben - wie
kommste denn auf 7 jahre ?

gruß vom inder

Hallo

Die 7 Jahre nannte er als Beispiel,
(richtwert ggfs. länger o. kürzer)
Danke.

Hallo

Könnte man es auch als einmalige Ausgabe verbuchen, Danke.

Hallo

Könnte man es auch als einmalige Ausgabe verbuchen, Danke.

Was die Grenze für ein GWG überschreitet, muss i.d.R. auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Viele Grüße

Hallo

Könnte man es auch als einmalige Ausgabe verbuchen, Danke.

Nee, könnte man meines Erachtens nicht. Nettowert liegt über 400 Euro - Abschreibung Pflicht…

Gruß

HariBoo