Afa-Abschreibung verschiedene Fragen

  1. Frage:

ich habe mir einen Gebrauchtwagen Bj. 92 für 2700,- Euro gekauft den ich laut Fahrtenbuch zu 51% privat nutze, d.h. die Afa-Gesamtnutzungsdauer für PKWs ist längst vorbei und ich kann den PKW sofort im 1. Jahr abschreiben.

Kann ich den Kaufpreis voll (also 2700 Euro) abschreiben oder nur die 49% der gewerblichen Nutzung?

PS: ich brauche nur die EÜR zu machen, keine Bilanz.

  1. Frage:

Was passiert wenn ich ein Wirtschaftsgut während des laufenden Afa-Abschreibungszeitraumes wieder verkaufe? Läuft die Abschreibung trotzdem bis zum Abschreibungszeitraum-Ende weiter? Und wie wird der Restwert in der Abschreibung verbucht wenn der erzielte Verkaufspreis laut eigener erstellter Rechnung viel niedriger oder höher liegt?

  1. Frage:

Angenommen ich kaufe einen PC welcher ja über 3 Jahre abgesetzt werden muss für x Euro + 16% USt.
Muss der Wert des PC in der Afa mit oder ohne USt. angegeben werden und kann die USt. im ersten Jahr voll in die USt. Erklärung eingehen oder muss diese auch über 3 Jahre verteilt werden?

Danke im Voraus!

guten abend collinz, eine begrüßung hat noch nie geschadet…

ich habe mir einen Gebrauchtwagen Bj. 92 für 2700,- Euro
gekauft den ich laut Fahrtenbuch zu 51% privat nutze, d.h. die
Afa-Gesamtnutzungsdauer für PKWs ist längst vorbei und ich
kann den PKW sofort im 1. Jahr abschreiben.

Kann ich den Kaufpreis voll (also 2700 Euro) abschreiben oder
nur die 49% der gewerblichen Nutzung?

PS: ich brauche nur die EÜR zu machen, keine Bilanz.

nunja, wirst du den wagen nur 1 jahr nutzen? wohl kaum. der wagen ist auf die nutzungsdauer abzuschreiben. du musst hier schon irgendwie deutlich machen, dass der wagen so schrottig ist, dass du ihn nur ein jahr fahren kannst. um nachfragen zu vermeiden, schreibe ihn doch über 2- 2,5 jahre ab. ausnahme: du machst 2003er steuererklärung und hast mittlerweile sogar den wagen verkauft und weisst genau, dass die nutzungsdauer nur 11 monate war (oder so).

abschreibungen und kfz kosten buchst du als betriebsausgaben in 100%iger höhe. jedoch musst du in höhe der 51% hier im gleichen atemzug wieder eine betriebseinnahme buchen.

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  1. Frage:

Was passiert wenn ich ein Wirtschaftsgut während des laufenden
Afa-Abschreibungszeitraumes wieder verkaufe? Läuft die
Abschreibung trotzdem bis zum Abschreibungszeitraum-Ende
weiter? Und wie wird der Restwert in der Abschreibung verbucht
wenn der erzielte Verkaufspreis laut eigener erstellter
Rechnung viel niedriger oder höher liegt?

nein, der restbuchwert wird „entnommen“. wenn der restbuchwert sagen wir 1.000 EUR beträgt, du das gut aber für 1.200 EUR verkaufen kannst, dann hast du einen gewinn von 200 gemacht. gebucht werden 1000 mindernd, 1200 gewinnerhöhend.

  1. Frage:

Angenommen ich kaufe einen PC welcher ja über 3 Jahre
abgesetzt werden muss für x Euro + 16% USt.
Muss der Wert des PC in der Afa mit oder ohne USt. angegeben
werden und kann die USt. im ersten Jahr voll in die USt.
Erklärung eingehen oder muss diese auch über 3 Jahre verteilt
werden?

wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, ist die vorsteuer abzugsfähig im zeitpunkt:

  • ingebrauchnahme + rechnung liegt vor ODER
  • zahlung + rechnung

im 2. fall fängt die abschreibung aber dann erst bei ingebrauchnahme, nicht bei zahlung der rechnung an.

die vorsteuer ist bei zahlung als betriebsausgabe zu behandeln, der nettowert ist abzuschreiben!

mfg vom

showbee

vielen Dank, prima Kompetenz showbee wie immer!
vielen Dank, prima Kompetenz showbee wie immer!

doch noch eine Frage…
N`abend,

„abschreibungen und kfz kosten buchst du als betriebsausgaben in 100%iger höhe. jedoch musst du in höhe der 51% hier im gleichen atemzug wieder eine betriebseinnahme buchen.“

ich benutze das Freeware Programm EasyCash&Tax http://www.easyct.de welches der Entwickler speziell für EÜR´s entwickelt hat und so auch immer seine EÜR´s beim Finanzamt einreicht.

Dort werden die laufenden KFZ-Kosten direkt als 49% betriebl. Anteil gebucht und ich würde dies nur ungern umändern da ich sehr viele KFZ- Einzelrechnungen/Tankbelege habe.

Denkst du das es da Schwierigkeiten mit meinem Finanzamt geben wird wenn ich die KFZ-Kosten direkt als 49% betriebl. Ausgabe buche?

hi,

nein kein problem. nur musst du dann die abschreibung auch gleich nur anteilig buchen. irgendwo sollte auch ersichtlich sein, dass nur ein anteil von 49% als betriebsausgaben erfasst wurde, im notfall mittels begleitbrief zur steuererklärung.

hier liegt ja der vorteil der brutto-methode: der betrachter der gewinnermittlung sieht die kosten in voller höhe und den gebuchten privatanteil. bei deiner netto-methode muss man noch dazu wissen, dass hier der privatanteil schon „weggebucht“ wurde.

mfg vom

showbee

okay vielen Dank, ich werde mich dann doch für deine Methode entscheiden, da ich auch woanders gesehen habe das der Privatanteil zusammengefasst als ein Posten als Einnahme aufgeführt werden kann.

Kannst du bitte noch meine Frage im Brett 2-3 Themen weiter unten zum Thema „UStG § 19: Umsatzsteuerbefreiung/Kleingewerbe“ beantworten? Danke.

guten abend collinz, eine begrüßung hat noch nie geschadet…

Und wie spricht man eine/n Herr/Frau showbee an??
Also versuch ich’s mal: Guten Abend Biene, Guten Abend Collinz!

showbee schreibt:

nunja, wirst du den wagen nur 1 jahr nutzen? wohl kaum. der
wagen ist auf die nutzungsdauer abzuschreiben. du musst hier
schon irgendwie deutlich machen, dass der wagen so schrottig
ist, dass du ihn nur ein jahr fahren kannst. um nachfragen zu
vermeiden, schreibe ihn doch über 2- 2,5 jahre ab. ausnahme:
du machst 2003er steuererklärung und hast mittlerweile sogar
den wagen verkauft und weisst genau, dass die nutzungsdauer
nur 11 monate war (oder so).

Einspruch Euer Ehren, die Afa-Tabellen des FA (? Keine Ahnung wer die rausgibt, aber Du weißt sicher was ich meine) geben bestimmte zulässige Abschreibungszeiträume an. Damit kann ein Kfz, daß 11 Jahre alt ist, sofort abgeschrieben werden. Muss natürlich nicht, manchaml ist es sinnvoller die Abschreibung auf die tatsächliche Dauer zu verteilen.

  1. Frage:

Was passiert wenn ich ein Wirtschaftsgut während des laufenden
Afa-Abschreibungszeitraumes wieder verkaufe? Läuft die
Abschreibung trotzdem bis zum Abschreibungszeitraum-Ende
weiter? Und wie wird der Restwert in der Abschreibung verbucht
wenn der erzielte Verkaufspreis laut eigener erstellter
Rechnung viel niedriger oder höher liegt?

nein, der restbuchwert wird „entnommen“. wenn der restbuchwert
sagen wir 1.000 EUR beträgt, du das gut aber für 1.200 EUR
verkaufen kannst, dann hast du einen gewinn von 200 gemacht.
gebucht werden 1000 mindernd, 1200 gewinnerhöhend.

Eigentlich ist das Jacke wie Hose ob ich jetzt

  • 500 EUR AfA
  • 500 EUR Buchwertabgang
  • 1200 EUR Erlös aus Anlageverkauf
    = 200 EUR Gewinn oder
  • 1000 EUR Buchwertabgang
  • 1200 EUR Erlös aus Anlageverkauf
    = 200 EUR Gewinn buche

Kannst Du halten wie Du willst.

MEine Meinung: Eine EÜR muss logisch und nachvollziehbar sein. Dann noch die Sonderregeln (AfA/GWG/UST) beachten und den Rest so machen wie es Dir am einfachsten erscheint.

Beste Grüße
Gero

KfZ-Verkauf AFA Frage praktisches Beispiel
Hallo,

ein PKW mit Anfangs Afa Buchwert 7024,13 wurde über 4 Jahre abgeschrieben, der Restwert zum 01.01.2002 betrug 1171,00 Euro.

Der KfZ-Privatanteil für 2002 (zusammengerechnet mit dem neuen gebrauchten PKW) betrug 51% private Nutzung.

Ende Januar 2002 wurde der PKW Privat (ohne MWSt. Ausweisung) für EUR 6500,- verkauft.

Wie soll ich dies verbuchen?

Muss ich 6500,- abzüglich 1171,00 als Einnahme verbuchen?
Oder sind von den 6500,- die 51% Privatanteil abzuziehen?

Vielen Dank im Voraus!

Und wie spricht man eine/n Herr/Frau showbee an??

hallo gero,

ein klick in die vika: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

und du erkennst ein männliches gesicht. also wohl „herr“. du darfst aber auch einfach „hallo“ schreiben. nur finde ich es schon nett, wenn eine anrede im posting zu finden ist und nicht mit der tür ins haus gefallen wird!

Einspruch Euer Ehren, […]

danke für die ehre, aber m.E. sind die afa-tabellen nur insoweit anzuwenden, wenn diese nicht zu einem offensichtlich falschen ergebnis führen. wenn ich mir heute einen guten gebrauchten für 3.000 EUR kaufe, dann wäre es schwachfug diesen sofort abzuschreiben, nur weil er baujahr 1995 ist. hier ist die tatsaechliche nutzungsdauer anzusetzen. wenn man natuerlich gewinne drücken muss und im folgejahr keinen gewinn erwartet, kann es sinnvoll sein auf die tabelle zu „pochen“. aber eine gewinnermittlung soll ja auch vergleichbar sein und muss ggf. auch mal banken, versicherungen etc. vorgezeigt werden.

ich verstehe meine antworten immer auch mit einem hauch praxishintergrund, reine theorie ist zwar schön, bringt manchmal aber gar keine pluspunkte.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

wenn man
natuerlich gewinne drücken muss und im folgejahr keinen gewinn
erwartet, kann es sinnvoll sein auf die tabelle zu „pochen“.

Genau, das meinte ich zum Bleistift. Auch wenn’s weniger extrem ist, kann allein der Liquiditätsvorteil ein Grund sein. Umgekaehrt, bei steigenden Gewinnen empfiehlt es sich eher die Abschreibung so lange wie möglich zu strecken.

aber eine gewinnermittlung soll ja auch vergleichbar sein und
muss ggf. auch mal banken, versicherungen etc. vorgezeigt
werden.

Das muss man natürlich überlegen.

ich verstehe meine antworten immer auch mit einem hauch
praxishintergrund, reine theorie ist zwar schön, bringt
manchmal aber gar keine pluspunkte.

Na, ja ich rede eigentlich nur von der Praxis - hatte in der Vergangenheit eher das Problem, daß Steuerberater alles sofort abschreiben wollten und ich als kleiner Buchhalter immer gegenhalten mußte.

Gruß
Gero