guten abend collinz, eine begrüßung hat noch nie geschadet…
ich habe mir einen Gebrauchtwagen Bj. 92 für 2700,- Euro
gekauft den ich laut Fahrtenbuch zu 51% privat nutze, d.h. die
Afa-Gesamtnutzungsdauer für PKWs ist längst vorbei und ich
kann den PKW sofort im 1. Jahr abschreiben.
Kann ich den Kaufpreis voll (also 2700 Euro) abschreiben oder
nur die 49% der gewerblichen Nutzung?
PS: ich brauche nur die EÜR zu machen, keine Bilanz.
nunja, wirst du den wagen nur 1 jahr nutzen? wohl kaum. der wagen ist auf die nutzungsdauer abzuschreiben. du musst hier schon irgendwie deutlich machen, dass der wagen so schrottig ist, dass du ihn nur ein jahr fahren kannst. um nachfragen zu vermeiden, schreibe ihn doch über 2- 2,5 jahre ab. ausnahme: du machst 2003er steuererklärung und hast mittlerweile sogar den wagen verkauft und weisst genau, dass die nutzungsdauer nur 11 monate war (oder so).
abschreibungen und kfz kosten buchst du als betriebsausgaben in 100%iger höhe. jedoch musst du in höhe der 51% hier im gleichen atemzug wieder eine betriebseinnahme buchen.
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- Frage:
Was passiert wenn ich ein Wirtschaftsgut während des laufenden
Afa-Abschreibungszeitraumes wieder verkaufe? Läuft die
Abschreibung trotzdem bis zum Abschreibungszeitraum-Ende
weiter? Und wie wird der Restwert in der Abschreibung verbucht
wenn der erzielte Verkaufspreis laut eigener erstellter
Rechnung viel niedriger oder höher liegt?
nein, der restbuchwert wird „entnommen“. wenn der restbuchwert sagen wir 1.000 EUR beträgt, du das gut aber für 1.200 EUR verkaufen kannst, dann hast du einen gewinn von 200 gemacht. gebucht werden 1000 mindernd, 1200 gewinnerhöhend.
- Frage:
Angenommen ich kaufe einen PC welcher ja über 3 Jahre
abgesetzt werden muss für x Euro + 16% USt.
Muss der Wert des PC in der Afa mit oder ohne USt. angegeben
werden und kann die USt. im ersten Jahr voll in die USt.
Erklärung eingehen oder muss diese auch über 3 Jahre verteilt
werden?
wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, ist die vorsteuer abzugsfähig im zeitpunkt:
- ingebrauchnahme + rechnung liegt vor ODER
- zahlung + rechnung
im 2. fall fängt die abschreibung aber dann erst bei ingebrauchnahme, nicht bei zahlung der rechnung an.
die vorsteuer ist bei zahlung als betriebsausgabe zu behandeln, der nettowert ist abzuschreiben!
mfg vom
showbee