Afa auf Investition

Hallo.
Eigenheimer X hat 1976 ein Zweifam.-Haus errichet und 8 Jahre lang
nach § 7b jeweils 5% abgeschrieben.
Restwert am 31.12.1983 = 94.000 DM
Afa ab 1984 2,5 % jährlich auf den Restwert.
Falls X jetzt eine Investition tätigt (z.B. Anbau), wie kann er darauf
abschreiben. Danke im Voraus und Gruß.

Gar nicht, da selbst bewohnt

Hallo,
es handelt sich um ein Zweifam.-Haus mit 2 gleich großen Wohnungen.
Eine Wohnung ist vermietet.

Und der Anbau ist wo? Was hat das dann mit §7b EStG zu tun?

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Servus,

Was hat das dann mit §7b EStG zu tun?

Das war eine Spezialität des 7b, dass Selbstnutzung nicht Bedingung war. Dass der jetzt neu hinzugefügte Anbau nicht irgendwie in die alte BMG aus dem Restwert nach ausgelaufener 7b-Abschreibung reinläuft, ist dem Fragesteller nicht klar. Ist ja eigentlich auch nicht trivial, weil ja außerhalb des Steuerrechtes alles, was mit einem Grundstück fest verbunden wird, im gleichen Moment dessen Bestandteil wird. Dass es da einem Wirtschaftsgut im steuerlichen Sinn nicht genau so geht, muss schon extra gesagt werden.

Es wäre also nicht so ganz unsinnig, hier 2,5 % AfA auf die hinzugekommenen AHK zu vermuten, wie nach ausgelaufener 7b-AfA auf den Restwert. Sind aber nebbich bloß 2.

Schöne Grüße

MM