ich versuche mich gerade an meiner Einkommensteuer. Ich bin Arbeiter und habe noch ein Kleingewerbe angemeldet.
Meine Mutter hat zwar immer meine Buchhaltung gemacht, ist aber leider vor 7 Monaten plötzlich verstorben.
Nun meine Frage:
soll ich die Afa ( Für Pkw, Anhänger, große Maschinen u PC )Beträge für das laufende Jahr in die Gewinn und Verlustrechnung, als Verlust einsetzten?
zunächst einmal mein Beileid. Es ist sicher nicht einfach, diese Aufgabe jetzt mit zu übernehmen.
Nun zur AfA. Die jährliche Abschreibung gehört zu den Betriebsausgaben. Sie mindert den Gewinn, bzw. erhöht den Verlust, wenn vor Abschreibung schon insgesamt Verlust vorhanden war. Abgesehen von dieser Info, scheint mir das Hintergrundwissen bezüglich Buchführung und Gewinnermittlung eher mager zu sein. Es ist daher zu überlegen, ob nicht besser die Inanspruchnahme eines Steuerberaters angezeigt ist. Zumindest für diese erste Jahr nach der Übernahme wäre das vermutlich sinnvoll.
Bevor ich mein Keingewerbe angemeldet habe, war ich natürlich bei einem Steuerberater. Der sagte aber, dass wir doch alles selbst machen können.
Geschäftstüchtig war dieser wohl nicht.
Ich habe aber durch die alten Unterlagen meines Betriebes einiges zum nachschlagen. Leider komme ich nicht an alles ran. Da ich nicht auf den LT meiner Mutter zugiff habe.
Mir kann es nur heute Morgen so komisch vor. Deshalb habe ich gefragt. Das Steuerprogramm wollte da was anderes.
Die AfA hat meinen Mutter auch in den Verlust mit eingerechnet. Ich wollte mich nur noch mal vergewissern.
Aber falls sie in der Nähe von Kassel arbeiten, komme ich auch gerne zu Ihnen…
ich komme aus Norddeutschland. Das ist dann wohl doch ein bischen weit weg. Eine Möglichkeit wäre noch, persönlich zum Sachbearbeiter beim Finanzamt zu gehen und dem das Problem durch den Tod der Mutter zu erläutern. Der kann dann aus der Akte dort auch Auskünfte erteilen.