Afa bei Häusern

Hallo,

im Gesetz zur Afa bei Häusern heißt es: „xx % der der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.“ Zählen Kosten für Makler, Notar, Grunderwerbssteuer, usw. zu den Anschaffungskosten?

Grüße
Carsten

Leider bin ich für diese Frage kein Experte, sorry.
Dass Courtagen,Erwerbssteuern,und ähnliche unmittelbar und zeitnah durch den Erwerb verursachten Kosten zu den Anschaffungskosten zählen ist prinzipiell schon klar. Auch dass hierbei Kosten für den Grund und Gegebenfalls darauf befindlichen Gebäuden schon aus Abschreibungsrechtlichen Gründen getrennt betrachtet werden müssen auch. Aber ich denke dass ich zuwenig weiss um hier viel helfen zu können.
Steuerrecht ist etwas viele Ecken und Winkel hat.Da können „Kleinigkeiten“ grosse Unterschiede bedeuten. Und selbst die Auslegung gewisser Paragraphen ist zeitlich wohl durchaus Veränderungen unterworfen.

Servus,

Anschaffungs- und Herstellungskosten sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallen und dafür aufgewendet werden, dass das Objekt nutzbar zur Verfügung steht. Die Anschaffungsnebenkosten, die Du genannt hast, gehören dazu.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder