Hallo und guten Tag,
folgender Sachverhalt steht zur Diskussion. Herr P. hat ein Auto geleast und möchte nach den vier Jahren Vertragslaufzeit ein neues Auto leasen. Das Altfahrzeug hat einen Restwert von 4323 € netto, . Das neue Kfz hat einen Anschaffungspreis brutto von 13.866 €. Muss er die 4323 € als Erlös aus Anlagenverkäufen buchen bei der Gewinnermittlung am Jahresende?
Wie sieht die die Afa-Abschreibung für das neue Kfz aus?
Vielen Dank für jede Hilfe und viele Grüße,