Afa-Berechnung für Leasingfahrzeug

Hallo und guten Tag,

folgender Sachverhalt steht zur Diskussion. Herr P. hat ein Auto geleast und möchte nach den vier Jahren Vertragslaufzeit ein neues Auto leasen. Das Altfahrzeug hat einen Restwert von 4323 € netto, . Das neue Kfz hat einen Anschaffungspreis brutto von 13.866 €. Muss er die 4323 € als Erlös aus Anlagenverkäufen buchen bei der Gewinnermittlung am Jahresende?

Wie sieht die die Afa-Abschreibung für das neue Kfz aus?

Vielen Dank für jede Hilfe und viele Grüße,

Hallo,

also, soweit ich weiß, ist ein Leasingfahrzeug nie Unternehmensvermögen. Deshalb ist das ja so interessant, weil man die Raten direkt als Kosten verbuchen kann.

Ist der Leasingvertrag ausgelaufen, gibt man das Fahrzeug zurück und gut ist es. Das Unternehmen war nie Eigentümer des Fahrzeuges, es taucht in den Büchern auch nicht als Anlagevermögen auf, sonst bräuchte man ja logischerweise nicht leasen.

Wenn Du allerdings einen Vertrag unterschrieben hast, bei dem am Ende das Auto in Deinen Besitz übergeht, also der Restwert, dann würde ich ganz schnell zu einem Steuerberater gehen, denn dann hättest Du es tatsächlich nicht als Kosten sondern als Anlagevermögen verbuchen müssen. So zumindest erinnere ich mich noch an meine Zeit als kfm. Leiter :smile:

Zum Thema Neufahrzeug:

http://www.lexware.de/wie-schreibe-ich-meinen-firmen…

Gruß

Hallo Auntmarge,

wie da die steuerliche Behandlung ist, hängt davon ab, welche Art von Leasingvertrag zugrunde liegt, entweder Teilamortisierung oder Vollamortisierung. Beim der Vollamortisierung geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich dem Grunde nach nur um eine andere Art der Finanzierung handelte und rechnet alles zurück wie bei einem normalen Kaufvertrag, dann kommt auch die Afa ins Spiel.

Hier steht es genauer:
http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/dow…

Viel Erfolg!