Hallo an die Steuerfachleute hier im Forum;
Angenommen, jemand ist Betreiber einer kleineren
Photovoltaikanlage und ist in der Steuererklärung (EÜR) für 2010 von einer falschen (zu niedrigen) Bemessungsgrundlage ausgegangen.
Passiert ist dies durch die Sonderabschreibung für 2009.
Dies ist jedoch erst jetzt aufgefallen, beim Erstellen der EÜR für 2011, da wurde der Fehler bemerkt.
Jetzt die Frage, gibt es überhaupt eine Möglichkeit, den zu niedrig angesetzten AfA-Betrag nachzuholen und wie wäre dieser dann auf die Restlaufzeit der Anlage aufzuteilen?
Die Differenz zwischen dem zu niedrig angesetzten AfA-Betrag und dem richtigen AfA-Betrag einfach in der EÜR für 2011 hinzuzurechnen ist anscheinend nicht zulässig.
Ist eine zu niedrig angesetzte AfA überhaupt nachholbar oder unwiderruflich verloren?
Übrigens: Die Photovoltaikanlage wurde in 2009 errichtet und der Steuerpflichtige hat sich für die degressive Abschreibungsform entschieden.
Vielen Dank im Voraus für nützliche Infos.
Hallo,
die AfA geht nicht verloren. Der durch die zu niedrige Abschreibung noch vorhandene Restbetrag wird nach dem Ende des Abschreibungszeitraums abgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
verloren geht nichts.
Aber die deg. Abschreibung ist ja vom Restbuchwert vorzunehmen, der ist jetzt aufgurnd der zu geringen AfA im Vorjahr zu gering. Somit holen Sie die AfA Schritt für Schritt nach, da jetzt die Bemessunsgrundlagen „eigentlich“ zu hoch sind.
Hallo, ich würde die AfA einfach entsprechend auf die Folgejahre weiterhin verteilen. LG
Hallo,
ich weiss es nicht.
Ich würde sofort das Finanzamt anrufen (mein Betreuer) und nachfragen.
Oder Dem Lohnsteuerhilfeverein wo ich bin.
Hallo, ich würde die AfA einfach entsprechend auf die
Folgejahre weiterhin verteilen. LG
Hallo Frau Milde,
vielen Dank für die Antwort.
Angesetzt hatte ich als AfA ca. 6.300 Euro, korrekt wären jedoch ca. 7.800 Euro gewesen.
Bedeutet dies, dass ich die Differenz von 1.500 Euro einfach auf die Restlaufzeit gleichmässig aufteile?
Also die 1.500 Euro geteilt durch 17 Jahre Restlaufzeit?
Vielen Dank nochmals für Antwort
Schöne Grüße aus Mittelfranken (Bayern)
Günter Habelt
Hallo Herr Habelt, ich würde den Restbetrag neu überrechnen und dann entsprechend verteilen. So wird doch wenigstens in den nächsten Jahren die Differenz aufgeteilt.Normal könnte man ja auch einfach versuchen die Differenz vom Jahr 2010 in 2011 nachzuholen- was natürlich nicht soooo ganz richtig wäre
Dann kanns ab dem Jahr 2012 doch wieder ganz normal weiter gehen, oder ist die Restverteilung bereits fehlerhaft durchgeführt worden?