Afa für vermietete EGW

Hallo Experten,

nehmen wir mal an, eine Eigentumswohnung, fertiggestellt in 1996, angeschafft in 1996 wird vermietet. Bis jetzt wurde eine 5%-ige Afa geltend gemacht in Höhe von 6.990,-- Euro ( 8 Jahre). Kann man jetzt den obigen Betrag um die Hälfte reduzieren was die 2,5 %-ige Afa entsprechen würde, oder ist die Berechnung komplizierter?

Vielen Dank.

Julia

Servus Julia,

willkommen im Steuerbrett!

  • es geht tatsächlich um 2,5 v.H. der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Kommt aber aufs gleiche raus, im Extremfall ein Euro mehr oder weniger je nach Rundung.

Wichtig: Falls nachträgliche Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten anfallen, gehen die ab dem Veranlagungszeitraum in die Bemessungsgrundlage für die AfA ein, in dem sie angefallen sind. Es gibt aber nicht sowas wie eine „Nachholung“ von bisher nicht geltend gemachter AfA.

Einzelheiten vgl. § 7 Abs 5 EStG, Abschnitte 43 und 44 EStR.

Schöne Grüße

MM