hallo,
gebäude in leichtbauweise werden ja bekanntlich über einen kürzeren zeitraum als die 50 jahre abgeschrieben.
diese einkaufsschuppen, wie sie in industriegebieten spriessen „halten“ m.e. so um die 25 jahre und werden dann oft abgerissen. zumindest ist mein subjektiver eindruck so, wobei ich mich da täuschen kann.
vermieter A möchte nun seine „halle“ möglichst über 25 jahre abschreiben, wobei er dabei über die begrifflichkeit der leichtbausweise nicht sicher ist. die definition des BMF spricht bei leichtbauweise von „einfachen wänden, z.b. aus blech oder faserzement und von nicht massiven dächern, zb. aus blech“
bei der massivbauweise heisst es: „massive betonfertigteile und dächer aus zementdielen u. o. ziegeldächer“
die halle von A hat aber nun diese metallständerbauweise, bei der betonfertigteile in die ständer eingeschoben werden und das dach besteht aus einer wellblechkonstruktion.
ist also eine art zwitter aus leicht- und massivbau.
gibt es diesbezüglich belastbares „material“ um die kürzere ND von 25 jahren anzusetzen oder wird man um ein gutachten nicht herumkommen.
hat jemand schon erfahrungen diesbezütlich gemacht ?
danke
gruß inder