rehi,
a) sind geräte im sinne von massenware zum abverkauf
dann ist es umlaufvermögen und wird bewertet, jedoch nicht abgeschrieben. du hast dann HK für ein modell und musst gucken, wieviel stücke die inventur hergibt, dann kennst du den warenbestand im umlaufvermögen.
b) ist eine anlage, die stets im anlagevermögen verbleibt
okay, kannst du handhaben wie beschrieben!
gruppe zwei: …, abschreibungen, zur …
(?!) abschreibungen nochmal abschreiben (??)
das bedeutet (bsp.)
wenn der techniker eine maschine nutzt zur herstellung des anlagegutes, „verbraucht“ er die maschine indem er ihr maschinenstunden „klaut“.
hat die maschine bsp. einen afa-betrag von 60.000 DM und wurde die maschine in 2 monaten des jahres nur für die herstellung des anlagegutes genutzt, gehören zweifelsfrei 2/12 der 60.000 DM afa mit in die zu aktivierenden HK (sind dann 10.000)!
also quasie abschreibungen abschreiben 
aber soweit: aha! komme der sache schon näher:
wenn also z.b. unser techniker etwas entwickelt,
dann sind seine lohnkosten eben kosten (gehen
gleich in den verbrauch?) und wenn er dafür eine
entwicklungssoftware kaufen muss, dann ist das
eine investition (anlagegut), die abgeschrieben
werden muß (?).
ja so in der art.
wenn man sich die ganze sache buchungstechnisch anschaut
(bs. erweiterung s.o.), dann haben wir also 10.000 afa die aktiviert werden muessen. dann hat ein techniker 2 monate an der arbeit gesessen und nix anderes gemacht, er bekam dafür 5.000 brutto im monat, der arbeitgeberanteil zur SV betrug nochmals 1.000 mtl.
dazu kommen bspw. 20.000 materialkosten.
so dann hast du das folgendermassen gebucht
die afa siehe oben
60.000 AfA an Anlagevermögen
das bruttogehalt
10.000 Gehalt an Bank (LSt, Netto, AN-SV anteil)
die SV
2.000 AgA SV an Bank (mit dem AN-SV an die krankenkasse)
die materialiene direkt ins AV
20.000 Anlagevermögen an Verindl. L+L
so, nun buchst du die anteiligen kosten nicht um, sondern buchst
22.000 Anlagevermögen an aktivierte Eigenleistungen
(10.000 + 10.000 + 2.000)
„akt. Eigenl.“ ist ein ertragskonto
nun hast du insg. die HK von 42.000 aktiviert, die kannst du nun abschreiben.
puuuuhhhhhh!
oder muss ich die an der entwicklung anteiligen
lohnkosten aktivieren (begriff der eigenleistung
bzw. „angearbeiteten“ leistungen)???
ja, s.o. —> der gewinn wird erhöht um die aktivierung, welche dann über die nutzungsdauer abgeschrieben wird (sinn der AfA)
wie ist das bei fremdleistungen (wenn wir einen
externen techniker beauftragen)?
s.o. wie bei den materialkosten, kommen gleich in die aktive
gibt’s eine unterschiedliche betrachtung für
kosten der entwicklung im ggs. zu denen für die
forschung?
grob formuliert!
es besteht ein aktivierungsverbot für selbstgeschaffende immaterielle vermögensgegenstände! § 248 Abs. 2 HGB:
„Für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden.“
—> wenn du software erstellst, gilt das obige N I C H T, diese wird wegen der manipulationsmöglichkeiten bei der bilanzierung nicht aktiviert, was natuerlich zu komischen ergebnissen über die jahre führt, im notfall kann eine Kapitalgesellschaft aber über „bilanzierungshilfen“ unechte aktive bilden, dass die gesellschaft nicht durch sowas überschuldet ist und insolvenz anmelden muss.
ok. wenn ich wenig (nach maßgabe des entspr.
steuerrechts) abschreibe, habe ich ggf. einen
vortragfähigen verlust (?).
kann ich mir nicht vorstellen aus dem obigen tatsachen, wenn du das aktivierte abschreibst, im jahr des aufwands aber den aufwand gg. ertrag buchst, hast du quasie in allen jahren nur abschreibungen als ausgaben, es kommt zu keinen unterschiedlich hohen ergebnissen nur durch den vorgang.
wenn du nun alles addierst, hast du die HK =
bemessungsgrundlage für die afa.
das heisst, dass die betriebswirtschaftlichen
HK grösser (lohnanteile sind nicht drin?) sind,
als die fäkalisch, sorry fiskalisch relevanten???
dochdoch, die lohnanteile sind auch in der handelsbilanz enthalten!§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB sagt: "Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung. " - fertigungskosten sind grob gesagt lohn/gehalt der arbeiter! auch wenn das nicht stehen würde, würde die umgekehrte massgeblichkeit für gleiche HK sorgen!
ja, prima soweit, danke sehrst!
ist telefonkontakt möglich?
ich denke wir können das hier klären …
grüsse vom
showbee (der etwas scheu ist *LOL*)