AfA im Fogejahr streichen?

Hallo, ist es steuerrechtlich korrekt, wenn Arbeitsmittel (z.B. Stühle) als AfA in einem Jahr nicht mehr anerkannt werden, obwohl sie in den davor liegenden Jahren anerkannt worden sind?
Angenommen es hat auch keine entsprechenden Rechtssprüche gegeben.
Danke Harry

Servus,

grundsätzlich hat die Berücksichtigung eines Sachverhalts bei der Veranlagung in einem Jahr keine Wirkung auf die Veranlagung in den folgenden Jahren.

Um beurteilen zu können, ob die AfA gewinnmindernd zu berücksichtigen ist oder nicht, müsste man den Sachverhalt kennen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke für die schnelle Antwort…
Als Beispiel nehmen wir einmal ein Möbelstück (Stuhl…) an.
Wenn das im 1. Jahr als AfA anerkannt wurde, kann es im 3. wieder gestrichen werden?
Wenn ja, muss dies begründet werden (geänderte Gesetzgebung…)?
Danke

Servus,

Wenn das im 1. Jahr als AfA anerkannt wurde, kann es im 3.
wieder gestrichen werden?

Ja.

Wenn ja, muss dies begründet werden?

Wenn bei der Veranlagung von der eingereichten Steuererklärung abgewichen wird, wird dies immer begründet. Die Verpflichtung der Behörde zur Begründung eines Verwaltungsakts ergibt sich aus § 121 AO.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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