Hallo, wenn man ein zu sanierendes Gebäude für den Preis X kauft (nicht bewohnbar, z.B. Scheune), dann 2 Jahre nichts macht, und dann in 2 weiteren Jahren für Y EUR eine Wohnung einbaut, und diese dann vermietet: ab wann und für wie lange kann kann man AfA ansetzen (für x und Y)? Es sei unterstellt, dass von Anfang an die Absicht besteht, die Wohnung später zu vermieten.
Hallo,
ist eigentlich egal:
bei X gab es nur die Anschaffungskosten.
Bei Y gab es Herstellungskosten aus Y
Bei Y-1 gab es Herstellungskosten auf Y-1
und die Laufzeit der AfA ist immer gleich, die verlängert sich nicht.
Grüße
Thomas
Hallo Thomas und alle anderen,
ok, aber was mich interessierte:
Kann man in dem Fall schon ab dem Jahr des Kaufes die AFA geltend machen, obwohl die Wohnung erst 4 Jahre später fertig ist? Die AfA liefe dann von Jahr 1 bis Jahr 50.
Und falls Ja: sattelt man dann im Jahr 4 die AfA für die Umbaukosten obendrauf? Liefe dieser Anteil der AfA dann von Jahr 4 bis 54?
Hallo
geltend machen, obwohl die Wohnung erst 4 Jahre später fertig
Wenn das Finanzamt dies akzeptiert und du darlegen kannst, dann geht das wohl. Frag mal einen Steuerberater, wie man da am besten argumentiert.
Und falls Ja: sattelt man dann im Jahr 4 die AfA für die
Umbaukosten obendrauf? Liefe dieser Anteil der AfA dann von
Jahr 4 bis 54?
Genau richtig. Wenn die Laufzeit 50 Jahre und nicht weniger beträgt, wegen Denkmalschutz oder Sanierungsgebiet oder Außenanlagen.
Die AfA sollte aber nicht der Ausschlag für den Bau / Kauf sein, sondern, dass du es willst und dir auch ohne AfA leisten kannst!
Grüße
Thomas